11.06.2026 – ACER-Webinare
11.06.2026 ACER and European Commission workshop: Advancing REMIT implementation and energy market surveillance
Auf dieser Seite informieren wir Sie über Neuigkeiten bei ACER REMIT, erklären die wichtigsten Begriffe und Fragen zur ACER REMIT Reporting Directive.
11.06.2026 ACER and European Commission workshop: Advancing REMIT implementation and energy market surveillance
Neue REMIT-Vorgaben 2026: Fristen T+2/T+10, Wasserstoff, LNG, Lifecycle-Events. Praxisleitfaden zur Reporting-Vorbereitung für Marktteilnehmer.
ACER aktualisiert die REMIT-Leitlinien zur Meldung von Insiderinformationen und führt neue Anforderungen zu UMMs, EIC-Codes und Datenqualität ein.
Zusammenfassung des gemeinsamen ACER-Webinars vom 26. März 2026, das den aktuellen Stand und die bevorstehenden Änderungen bei der Meldung von Transaktions- und Fundamentaldaten im Rahmen der überarbeiteten REMIT-Verordnung behandelt.
Der neueste ACER REMIT Quartalsbericht bietet wichtige Updates zum REMIT-Rahmenwerk, Marktüberwachungsaktivitäten und bevorstehenden regulatorischen Entwicklungen auf dem EU-Energiemarkt.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/256 legt Regeln für die Bereitstellung von Daten an die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) bezüglich Transaktionen im Großhandelsenergiemarkt fest.
ACER meldet anhaltende Datenqualitätsprobleme bei der REMIT‑Meldung von teilweise abgeglichenen Aufträgen (PMA). Betroffen sind insbesondere Aufträge mit nicht offengelegtem Volumen und Nachfüllungen (REF) aus dem versteckten Anteil.
Die Europäische Kommission hat am 8. September 2025 den Beschluss (EU) 2025/1771 verabschiedet. Damit werden die Gebühren für die Aufgaben der Agentur ACER nach REMIT neu geregelt.
RRMs (Registered Reporting Mechanisms) zahlen jährlich:
Pauschalregistriergebühr: 15.000 EUR
Gebührenkomponente für Transaktionsaufzeichnungen: abhängig von Datenmengen und Datenclustern (siehe unten)
Gebührenkomponente für Risikopositionsmeldungen: 250 EUR pro Meldung
IIPs (Inside Information Platforms): feste Jahresgebühr von 15.000 EUR
a) Marktteilnehmer auf organisierten Märkten:
1–100 Datensätze → 250 EUR
101–1.000 → 500 EUR
1.001–10.000 → 1.000 EUR
10.001–100.000 → 2.000 EUR
100.001–1 Mio. → 4.000 EUR
1 Mio.–10 Mio. → 8.000 EUR
10 Mio.–100 Mio. → 16.000 EUR
100 Mio.–1 Mrd. → 32.000 EUR
1–2 Mrd. → 64.000 EUR
2 Mrd. → 96.000 EUR
b) Marktteilnehmer außerhalb organisierter Märkte:
1–10 Datensätze → 250 EUR
11–100 → 500 EUR
101–1.000 → 1.000 EUR
1.001–10.000 → 2.000 EUR
10.001–100.000 → 4.000 EUR
100.001–1 Mio. → 8.000 EUR
1 Mio.–10 Mio. → 16.000 EUR
10 Mio. → 32.000 EUR
2025: einmaliger Zuschlag von 7,6 Mio. EUR, verteilt auf alle RRMs entsprechend der Zahl der Marktteilnehmer (467,17 EUR pro MP).
2026: zusätzlich möglicher Aufschlag bis max. 23,5 Mio. EUR, verteilt nach Datenclustern.
Am 8. September 2025 hat die Europäische Kommission die Entscheidung (EU) 2025/1771 erlassen. Diese ersetzt die bisherige Entscheidung (EU) 2020/2152 und legt die neuen Gebühren fest, mit denen die Agentur ACER ihre Aufgaben im Rahmen der REMIT-Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 finanzieren soll.
ACER ist zuständig für die Überwachung der Energie- und Handelsmärkte in Europa. Aufgrund neuer Pflichten – etwa bei der Meldung von Strom-, Gas- und Wasserstoffspeichern, Kapazitätsmechanismen, Bilanzierungsdiensten oder Hochfrequenzhandel – entstehen höhere Kosten, die anteilig über Gebühren auf die Marktteilnehmer verteilt werden.
Die Finanzierung erfolgt durch Abgaben, die über Registered Reporting Mechanisms (RRMs) erhoben werden.
Die Gesamtgebühr für 2025 beträgt 7,6 Mio. EUR.
Diese Summe wird auf alle RRMs verteilt, abhängig von der Anzahl der Marktteilnehmer (MPs), für die im Zeitraum 1. Januar – 30. Juni 2025 Transaktionsmeldungen eingereicht wurden.
Der Gebührensatz pro Marktteilnehmer liegt bei 467,17 EUR.
ACER stellt den RRMs eine detaillierte Liste der erfassten Marktteilnehmer bereit, damit diese die Berechnung überprüfen können.
Mehr Transparenz und gerechte Kostenverteilung.
Sicherstellung der Finanzierung von REMIT-Aufgaben ohne vollständige Abhängigkeit vom EU-Haushalt.

| Thema | Betroffene | Inhalt | Frist / Start |
| Exposure Reporting | Alle Marktteilnehmer >= 600 GWh/Jahr | Quartalsweise Meldung von Handelspositionen; prognostizierter Erzeugung & Verbrauch (24 Monate in die Zukunft) | 6 Monate nach Inkrafttreten (erstes Reporting: Q1 2027) |
| LNG-Daten | Alle LNG-Marktteilnehmer | Meldung so nah wie möglich an Echtzeit (neue LNG-Datenfelder in Table 1) | 12 Monate nach Inkrafttreten |
| OTC-Kontrakte | Alle Marktteilnehmer | Meldung von OTC-Transaktionen innerhalb von 10 Arbeitstagen (statt 1 Monat) | 12 Monate nach Inkrafttreten |
| OMPs (organised marketplaces) | OMPs | Meldung von Trades D+2 (statt D+1) | 12 Monate nach Inkrafttreten |
| Großkunden-OTC (>=600 GWh) | Marktteilnehmer mit OTC-Lieferungen an Großverbraucher | Statt kontinuierlich -> halbjährlich (periodic reporting) | 12 Monate nach Inkrafttreten |
| Übergangsregelung | Alle | Altes Annex & Art. 3 von 1348/2014 gelten weiter | 12 Monate nach Inkrafttreten |
| Balancing-Transaktionen | Alle Marktteilnehmer | Monatliche Meldung (aggregiert) von Balancing-Services | 18 Monate nach Inkrafttreten |
| Gasspeicher | Speicherbetreiber | Monatliche Meldung von Verträgen >= 12 Monate | 18 Monate nach Inkrafttreten |
| Trade-Matching-Systeme | Betreiber von Trade-Matching-Systemen | Direktmeldung bestimmter Daten an ACER (neues Table 5) | 18 Monate nach Inkrafttreten |
| Imbalance Settlement Data | TSOs | Monatliche Meldung an ACER | 18 Monate nach Inkrafttreten |
| Hydrogen-Reporting | Marktteilnehmer im Wasserstoffmarkt | Jährliche Meldung (Lieferung; Transport; Speicherung; Balancing). Vereinfachte Felder. Ausnahmen für kleine Produzenten (<50 MW) & <600 GWh-Verbrauch | 01. Jul 28 |
| Review Hydrogen Rules | ACER | Überprüfung; ob Wasserstoff-Reporting-Regeln angepasst werden müssen | 01. Nov 30 |