Auf dieser Seite informieren wir Sie über Neuigkeiten bei ACER REMIT, erklären die wichtigsten Begriffe und Fragen zur ACER REMIT Reporting Directive.
15.09.2025 – Wichtigsten Veränderungen aus dem Entwurf der neuen REMIT 2 – Implementing Regulation
Neue Berichtspflichten
- Exposure Reporting (Art. 6)
- Quartalsweise Meldung von:
- Handelspositionen in Strom & Gas
- Prognostizierte Erzeugung
- Prognostizierter Absatz an Endkunden
- Meldehorizont: jeweils 24 Monate in die Zukunft.
- Schwellenwert: Marktteilnehmer mit < 600 GWh/Jahr (getrennt für Strom und Gas) sind befreit.
- Start: Q1 2027 (erstmalige Berichte bis Ende April 2027).
- Quartalsweise Meldung von:
- Hydrogen Reporting
- Ab 1. Juli 2028 jährliche Meldung von Liefer-, Transport- und Speichertransaktionen.
- Vereinfachte Datensätze (wenige Felder).
- Ausnahmen: kleine Erzeuger (≤ 50 MW), lokale Netze, Endverbraucher < 600 GWh/Jahr.
- Balancing-Transaktionen
- Neu verpflichtend, monatlich und aggregiert zu melden.
- Begründung: Vollständigeres Marktmonitoring.
- Gasspeicher
- Einführung von „periodic reporting“ für Verträge ≥ 12 Monate (monatliche Meldung).
- Elektrizitätsspeicher
- Wie Stromlieferung zu behandeln, keine separate Kategorie.
Fristen und Meldeintervalle
- OTC-Kontrakte
- Frist verkürzt von 1 Monat → 10 Arbeitstage nach Vertragsabschluss.
- Trades auf OMPs
- Frist verlängert von D+1 → D+2 (Erleichterung wegen höherer Liquidität & IT-Aufwand).
- LNG-Daten
- Müssen „so nah wie möglich in Echtzeit“ gemeldet werden.
Vereinfachungen & Entlastungen
- Neue Kategorie „periodic reporting“ → weniger häufige Meldungen (z. B. Gasspeicher, Hydrogen, Balancing).
- Ad hoc Reporting erweitert
- Upstream-Pipelines, Gas-Speicher <12 Monate, Redispatching-Verträge, Voice-Broker-Orders.
- Großverbraucher-Kontrakte (≥ 600 GWh):
- OTC-Meldungen verschoben von kontinuierlich → halbjährlich.
Neue Datenfelder / Präzisierungen
- LNG-spezifische Felder (z. B. Schiff, Terminal, Preisformeln).
- Algorithmus-ID für Algo-Trading.
- Kennzeichnung bei Direktzugang (DEA).
- Zusätzliche Felder für PPAs (z. B. Asset-Typ, Vertragsmechanismus).
- Neue Table 5 für Trade-Matching-Systeme (SIDC etc.).
Inside Information & Meldekanäle
- Inside Information nur noch über IIPs (Inside Information Platforms).
- Transaktions-, Exposure- und Fundamentaldaten ausschließlich über RRMs.
- ACER kann künftig Originalverträge anfordern (nicht nur Datenmeldungen).
Fundamental Data Reporting
- TSOs müssen zusätzlich Imbalance Settlement Data monatlich melden.
- LNG-Systembetreiber: Meldung künftig aggregiert (wegen virtueller Tanksysteme), keine Pflicht mehr für geplante/unvorhergesehene Ausfälle (da schon über Inside Information abgedeckt).
Rechtliche Klarstellungen
- Definitionen aktualisiert (z. B. „Organised Marketplace“ entfällt, da schon in REMIT 2024 geregelt).
- Verantwortlichkeiten entlang der Reporting-Kette klarer geregelt (Teilnehmer → OMP → RRM/IIP → ACER).
Wichtige Termine & Übergangsfristen
- 12 Monate Übergangsfrist: altes Annex & Art. 3 aus 1348/2014 gelten parallel nach Inkrafttreten.
- Fristen gestaffelt (Art. 17):
- 6 Monate nach Inkrafttreten: Exposure Reporting (Art. 6).
- 12 Monate nach Inkrafttreten: LNG-Daten (Art. 7(2)), OTC-Reporting (10 Arbeitstage).
- 12 Monate nach Inkrafttreten: Continuous Reporting (Art. 3), Großkunden-OTC (Art. 4(2)).
- 18 Monate nach Inkrafttreten: Balancing, Gasspeicher, Redispatching, Trade-Matching-Systeme (Art. 4(3)–(7), Art. 9, Art. 11(4)).
- 1. Juli 2028: Hydrogen Reporting (Art. 4(8)).
- 1. November 2030: ACER-Review → Prüfung, ob Hydrogen-Reporting-Regeln angepasst werden müssen.

Weiteren Informationen: Wholesale energy markets – data reporting rules (revision)
02.09.2025 – Neue REMIT-2 – Verordnung
EU verschärft Transparenzregeln am Energiemarkt: Neue REMIT-Verordnung bringt LNG, Wasserstoff und mehr Berichtspflichten
Brüssel. Die Europäische Kommission hat eine neue Durchführungsverordnung zur Marktintegrität und Transparenz (REMIT) vorgelegt. Sie ersetzt nach einer Übergangsfrist von zwölf Monaten die seit 2014 geltende Implementing Regulation (EU) Nr. 1348/2014. Ziel ist es, Schlupflöcher zu schließen, Meldepflichten zu vereinheitlichen und neue Energiemärkte wie LNG und Wasserstoff einzubeziehen.
Mehr Märkte, mehr Daten
Erstmals fallen Flüssigerdgas (LNG) und ab 2028 auch Wasserstoff unter die REMIT-Meldepflichten. Zudem müssen Marktteilnehmer künftig Exposure Reports vorlegen: Prognosen von Erzeugung, Verbrauch und Absicherungsstrategien für die nächsten 24 Monate. Damit will die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) besser einschätzen, ob Unternehmen ihre Marktmacht missbrauchen.
Von Echtzeit bis periodisch
Die Verordnung unterscheidet künftig zwei Meldearten:
-
Kontinuierlich (D+2): etwa Börsengeschäfte über Organised Market Places (OMPs).
-
Periodisch (halbjährlich oder jährlich): für große OTC-Verträge über 600 GWh, Speicher- und Kapazitätsmechanismen sowie Wasserstoffkontrakte.
Für OTC-Geschäfte gilt damit erstmals eine verlängerte Frist von bis zu zehn Arbeitstagen.
Erweiterte Daten-Tabellen
Die technischen Anhänge wurden massiv ausgeweitet.
-
Tabelle 1 (Standardkontrakte) wächst von 58 auf 89 Felder, viele davon LNG-spezifisch.
-
Tabelle 2 berücksichtigt künftig auch Power Purchase Agreements (PPAs).
-
Tabelle 3 und 4 (Transport Strom/Gas) enthalten zusätzliche Angaben zu Kapazitätsauktionen.
-
Tabelle 5 ist neu: Sie erfasst Daten aus Trade-Matching-Systemen wie dem Strombörsen-Kopplungssystem SIDC.
Neue Verantwortungskette
Transaktionen und Fundamentaldaten dürfen nur noch über Registered Reporting Mechanisms (RRMs) übermittelt werden. Für Insiderinformationen kommen Inside Information Platforms (IIPs) hinzu. Beide stehen ausdrücklich in der Verantwortung, für Vollständigkeit, Richtigkeit und Pünktlichkeit einzustehen.
Auswirkungen
-
Handelsplätze (OMPs): müssen zusätzliche Order- und Matching-Daten liefern.
-
Speicher- und LNG-Betreiber: tragen allein die Meldepflicht, Doppelmeldungen durch Marktteilnehmer entfallen.
-
Großverbraucher und Lieferanten: erhalten Erleichterungen bei OTC-Reporting, müssen aber neuartige Exposure-Berichte einführen.
-
Regulierer: erwarten deutlich mehr Transparenz und weniger „blinde Flecken“ im Überwachungsnetz.
30.05.2025 – REMIT II – Was sich für Marktteilnehmer jetzt ändert
REMIT II – Was sich für Marktteilnehmer jetzt ändert
Die REMIT-Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 ist das zentrale Regelwerk zur Markttransparenz und Integrität im europäischen Energiemarkt. Mit der überarbeiteten Fassung – allgemein als REMIT II bezeichnet – hat die EU im Frühjahr 2024 wichtige Neuerungen beschlossen, die für alle Marktteilnehmer von großer Bedeutung sind. Die Änderungen zielen auf eine stärkere Marktaufsicht, verbesserte Meldepflichten und eine klarere Rollenverteilung bei Drittstaatenakteuren.
Wir geben hier einen Überblick über die wichtigsten Punkte und zeigen, wie remitcloud.de Sie bei der Umsetzung unterstützt.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
1. EU-Vertreterpflicht für Drittstaaten-Marktteilnehmer
Nicht in der EU ansässige Unternehmen, die unter REMIT meldepflichtig sind, müssen künftig einen offiziellen REMIT-Vertreter innerhalb der EU benennen. Dieser muss bei der Bundesnetzagentur sowie bei ACER registriert sein und als primärer Ansprechpartner für behördliche Anfragen fungieren.
➡ Unser Service: remitcloud.de bietet einen umfassenden EU-Vertreterservice inkl. rechtssicherer Mandatsstellung, Registrierung und regulatorischer Kommunikation.
2. Erweiterte Meldepflichten
Mit REMIT II werden neue Meldekategorien eingeführt bzw. bestehende erweitert – insbesondere bei:
- Fundamentaldaten für Strom, Gas, Speicher und LNG
- Kapazitätsinformationen und Netzengpässen
- LNG-Anlandungsdaten und Speicherfüllständen
- Standardisierte Formate und Fristen
➡ Unser Service: Als zertifizierter RRM unterstützen wir sämtliche ACER-Meldetypen (TRUM, UMM, Fundamental Data etc.) – automatisiert, validiert und auditfest.
3. Stärkere Rolle der Behörden
ACER erhält erweiterte Untersuchungs- und Durchsetzungsbefugnisse, einschließlich grenzüberschreitender Kooperationen mit nationalen Behörden wie der BNetzA oder ElCom.
➡ Unser Service: Wir helfen unseren Kunden, regulatorische Anforderungen frühzeitig zu erkennen und im Rahmen ihrer Compliance-Prozesse sicher zu erfüllen – auch im internationalen Kontext.
Was bedeutet das für Sie?
Für bestehende Marktteilnehmer ergeben sich neue Meldepflichten und Anforderungen an die Datenqualität und -struktur. Für Nicht-EU-Unternehmen entsteht Handlungsbedarf zur Bestellung eines EU-Vertreters.
Je früher Sie handeln, desto besser können Sie Übergangsfristen nutzen und mögliche Risiken vermeiden.
Warum remitcloud.de?
Wir bieten eine integrierte Lösung für:
✅ ACER- und ElCom-Reporting
✅ REMIT-konforme Veröffentlichung von Insiderinformationen
✅ EU-Vertretung nach Art. 9 REMIT II
✅ LNG- und Speicher-spezifisches Reporting
✅ Kundenspezifische Schnittstellen & Automatisierung
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15.05.2025 – REMIT Reporting in der Schweiz: Neue Meldepflichten ab 2026
Mit dem neuen Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz im Energiegroßhandelsmarkt führt die Schweiz ab 2026 ein umfassendes Regelwerk ein, das sich stark an der EU-REMIT-Verordnung orientiert. Ziel ist es, Markttransparenz und Integrität im Strom- und Gasgroßhandel sicherzustellen.
Was bedeutet das für Marktteilnehmer – insbesondere auch für ausländische Unternehmen? Wir geben einen Überblick.
Was ist „Swiss REMIT“?
Das neue Gesetz, verabschiedet vom Parlament im März 2025, schafft eine eigenständige Schweizer Grundlage für die Überwachung des Großhandels mit Strom und Gas. Es verpflichtet Marktteilnehmer zu:
- Registrierung bei der ElCom
- Meldung von Transaktionen und Aufträgen
- Veröffentlichung von Insiderinformationen
- Verhinderung von Insiderhandel und Marktmanipulation
👉 Der Gesetzestext ist hier abrufbar: Bundesgesetz auf Fedlex
Inkrafttreten
Das Gesetz wird voraussichtlich im Jahr 2026 in Kraft treten. Eine Übergangsphase mit klaren Fristen für Registrierung und Reporting ist vorgesehen.
Was wird meldepflichtig?
Ab Inkrafttreten müssen Unternehmen, die am schweizerischen Großhandelsenergiemarkt teilnehmen, der ElCom (Eidgenössische Elektrizitätskommission) folgende Informationen melden:
| Meldeinhalt | Strom | Gas |
|---|---|---|
| Transaktionen (z. B. OTC, Börse) | ✅ | ✅ |
| Handelsaufträge | ✅ | ✅ |
| Fundamentaldaten (Erzeugung, Speicher) | ✅ | ✅ |
| Insiderinformationen (z. B. Ausfälle) | ✅ | ✅ |
Auch LNG-Infrastruktur, Kapazitätsverträge, und Speicherfüllstände unterliegen künftig der Meldepflicht.
Meldepflicht für ausländische Unternehmen
Besonders relevant für internationale Marktteilnehmer:
Unternehmen mit Sitz außerhalb der Schweiz müssen einen offiziellen Vertreter in der Schweiz benennen, der für die Kommunikation mit der ElCom zuständig ist. Dies ähnelt der EU-Vorgabe aus REMIT II.
Konsequenzen bei Verstößen
Swiss REMIT sieht bei Verstößen harte Sanktionen vor – darunter:
- Geldstrafen bis zu 15 % des Schweizer Jahresumsatzes
- Freiheitsstrafen bei Marktmanipulation oder vorsätzlichem Insiderhandel
- Reputationsschäden durch öffentliche Verfahren
Wie remitcloud.de Sie unterstützt
Als spezialisierter REMIT-Dienstleister bieten wir:
- Automatisiertes Reporting an die ElCom (Transaktionen, Fundamentaldaten, UMM)
- Veröffentlichung von Insiderinformationen auf anerkannter Plattform
- Vertretungsdienst für nicht-schweizerische Marktteilnehmer
- Schnittstellen zu Strom, Gas, Speicher und LNG-Systemen
Frühwarnung & Beratung zur Swiss REMIT-Umsetzung
Jetzt vorbereiten und Fristen einhalten
Swiss REMIT bringt erhebliche neue Verpflichtungen für den Energiehandel mit sich. Wer rechtzeitig plant, sichert sich regulatorische Stabilität und reduziert Umsetzungsaufwand.
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11.04.2025 – Schweiz: Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE)
Kurze Zusammenfassung des Bundesgesetzes über die Aufsicht und Transparenz im Energiegroßhandelsmarkt (auch: Swiss REMIT – BATE)
Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz im Energiegroßhandelsmarkt (Swiss REMIT)
Zweck:
Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage für die Überwachung des Großhandels mit Elektrizität und Gas in der Schweiz. Es dient der Verhinderung von Marktmanipulation und Insiderhandel und erhöht die Transparenz im Energiemarkt.
🔑 Zentrale Inhalte:
-
Meldepflichten
-
Marktteilnehmer müssen Transaktionen, Aufträge und Fundamentaldaten melden.
-
Insiderinformationen sind öffentlich zu machen.
-
-
Registrierungspflicht
-
Alle Marktteilnehmer müssen sich bei der ElCom registrieren.
-
Ausländische Akteure benötigen einen gesetzlichen Vertreter in der Schweiz.
-
-
Verbote & Sanktionen
-
Insiderhandel und Marktmanipulation sind verboten.
-
Sanktionen: Geldstrafen, Berufsverbote, Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren.
-
-
Marktüberwachung
-
ElCom erhält erweiterte Kompetenzen zur Marktbeobachtung und Durchsetzung.
-
Vermittler und Plattformen müssen bei verdächtigen Aktivitäten melden.
-
-
Technische Anforderungen
-
Automatisierte Datenübermittlung im standardisierten Format.
-
Verpflichtung zu internen Kontrollsystemen für algorithmischen Handel.
-
Inkrafttreten:
Voraussichtlich im Jahr 2026, mit Übergangsfristen.
Link: BATE
03.02.2025 – Das neueste REMIT Quarterly von ACER ist erschienen – Ausgabe Nr. 39/Q4 2024

Hier ist eine kurze Zusammenfassung der 39. Ausgabe des REMIT Quarterly der ACER für das 4. Quartal 2024:
- Verbesserung der Datenberichterstattung:
ACER verfeinert die Prozesse zur Datenberichterstattung gemäß dem überarbeiteten REMIT-Rahmenwerk. Am 26. und 28. November 2024 fanden zwei gemeinsame Roundtable-Treffen mit Registered Reporting Mechanisms (RRMs), Inside Information Platforms (IIPs), Verbänden von Energiegroßhandelsmarktteilnehmern (AEMPs) und Organisierten Marktplätzen (OMPs) statt. Diese Sitzungen behandelten die bevorstehende Überarbeitung der REMIT-Durchführungsverordnung und gaben Aktualisierungen zur Berichterstattung weiter. - Expertengruppentreffen
Die 3. und 4. Sitzungen der Expertengruppen für die Berichterstattung über Energiegroßhandelsmarktdaten und für Marktintegrität und Transparenz fanden statt. Diese Gruppen beraten ACER zu REMIT-Themen und gewährleisten eine wirksame Marktüberwachung sowie eine präzise Berichterstattung. - Transparenz im Wasserstoffmarkt
Marktteilnehmer im Wasserstoffsektor wurden daran erinnert, dass sie verpflichtet sind, Insiderinformationen offenzulegen, um Transparenz und Integrität in diesem sich entwickelnden Markt sicherzustellen. - Aktualisierte Leitlinien
ACER hat seine Leitliniendokumente zur REMIT-Transaktionsberichterstattung überarbeitet, Trends in der Datenberichterstattung identifiziert und die Top 5 der Berichtseinheiten veröffentlicht. - REMIT-Verstoßfälle
Bis Ende des 4. Quartals 2024 hatte ACER 390 REMIT-Verstoßfälle in Bearbeitung – ein Beleg für die kontinuierlichen Bemühungen zur Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften im Energiegroßhandel. - Zusammenfassung der Handelsaktivitäten:
Der Bericht enthält eine Übersicht über die Handelsaktivitäten im Jahr 2024 auf Organisierten Marktplätzen, um Einblicke in die Marktdynamik zu geben.
Diese Entwicklungen unterstreichen ACERs Engagement für mehr Transparenz, Integrität und Aufsicht auf den Energiegroßhandelsmärkten Europas.
17.12.2024 – ACER aktualisiert seine Leitfäden, um die Änderungen der überarbeiteten REMIT-Verordnung zu berücksichtigen
Am 12.04.2024 wurde die neue REMIT-Verordnung veröffentlicht.
Am 17.12.2024 hat ACER aktualisiert:
- ACER Guidance on REMIT application, Version 6.1, 17.12.2024
- Transaction Reporting User Manual (TRUM), Version 7.0 – 17.12.2024
- Zusätzliche Informationen: TRUM V7.0 vs. V6.1, Old Version: TRUM V6.1

- TRUM Annexes:
- Annex V – Abbreviations, Version 3.0 – 17.12.2024
- Annex IX – Guidance on the definition of Organised marketplaces, Version 1.0 – 17.12.2024
- Guidance on reporting LNG market data
Was sind die wichtigsten Aktualisierungen?
- TRUM und seine Anhänge: Die Änderungen konzentrieren sich in erster Linie auf die Klärung der Definition von organisierten Marktplätzen (OMPs), wobei deren Kriterien und Merkmale umrissen werden. Mit dieser Aktualisierung wird TRUM an die überarbeitete REMIT angepasst und soll ein einheitliches Verständnis geschaffen werden, um Marktteilnehmern, Regulierungsbehörden und anderen Interessengruppen die Identifizierung und Bewertung von OMPs zu erleichtern.
- Leitlinien zur Meldung von LNG-Marktdaten: Die Aktualisierung gleicht die rechtlichen Verweise des Dokuments an die überarbeitete REMIT an, die nun die Erhebung von LNG-Marktdaten für die Veröffentlichung der täglichen LNG-Preisbewertung und des Benchmarks von ACER einschließt.
29.11.2024 – Auswertung der Antworten auf der öffentlichen Konsultation von ACER zur Überarbeitung des Anhangs der REMIT Durchführungsverordnung
Überblick über die Auswertung der öffentlichen Konsultation zu REMIT
Das Dokument fasst die Ergebnisse einer öffentlichen Konsultation zur Überarbeitung des Annex der REMIT-Durchführungsverordnung zusammen. Ziel der Konsultation war es, sicherzustellen, dass der Datenberichterstattungsrahmen mit den Entwicklungen auf den Energiemärkten und den regulatorischen Anforderungen übereinstimmt.
Hintergrund und Kontext
- Anpassung an neue Vorgaben: Durch die Einführung der Verordnung (EU) 2024/1106 im Mai 2024 wurden Änderungen an REMIT vorgenommen, die eine Überarbeitung der Durchführungsverordnung bis Mai 2025 erfordern.
- Konsultationszeitraum: ACER holte zwischen Juni und September 2024 Rückmeldungen von Stakeholdern ein, um die geplanten Änderungen zu prüfen.
Beteiligung und Rückmeldungen
- Anzahl der Teilnehmer: 92 Organisationen, darunter Marktteilnehmer, Handelsplattformen und nationale Regulierungsbehörden, nahmen teil.
- Hauptanliegen: Viele Stakeholder betonten die Wichtigkeit von Einfachheit und geringen administrativen Belastungen im Datenberichtswesen.
Zentrale Themen und Ergebnisse
- Datenanforderungen:
- Flexibilität in der Berichterstattung wurde von vielen befürwortet, wobei unnötige Erweiterungen der Datenfelder abgelehnt wurden.
- Änderungen sollten nur dann vorgenommen werden, wenn sie eindeutig gerechtfertigt sind.
- Technische Formate:
- Der Vorschlag, von XML auf JSON umzusteigen, stieß auf breite Ablehnung aufgrund der hohen Kosten und potenziellen Störungen bestehender Systeme.
- Algorithmischer Handel:
- Vorschläge zur Kennzeichnung algorithmischer Transaktionen wurden als unnötig komplex und technisch schwer umsetzbar eingestuft.
- Eine klare Definition des Begriffs „Systemgenerierte Aufträge“ wurde als erforderlich angesehen.
- Lieferprofile:
- Verbesserungen in der Berichterstattung von Lieferintervallen wurden befürwortet, jedoch ohne grundlegende Änderungen an der Struktur bestehender Tabellen.
- Nutzung von ACER-Codes:
- Unterstützung für die Optimierung der Nutzung von ACER-Codes zur Identifikation von Berichterstattungsentitäten wurde geäußert.
Empfehlungen und Herausforderungen
- Beibehaltung der Einfachheit: Die Struktur der Datenberichterstattung sollte schlank gehalten werden.
- Konsistenz: Einheitliche Konventionen und Datenfelder sind essenziell, um Klarheit und Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
- Zeitliche Umsetzung: Stakeholder forderten mindestens 12 Monate Vorlaufzeit für die Implementierung jeglicher Änderungen.
Nächste Schritte
- Weiteres Vorgehen: ACER plant, die Rückmeldungen der Konsultation in die Diskussionen mit der Europäischen Kommission einzubringen.
- Stakeholder-Engagement: Weitere Konsultationen und Workshops sind vorgesehen, um die geplanten Änderungen zu finalisieren.
Fazit
Die Konsultation hat gezeigt, dass Stakeholder überwiegend für eine Optimierung bestehender Strukturen und gegen unnötige Komplexität sind. ACER wird die Rückmeldungen berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die überarbeitete Verordnung sowohl den regulatorischen Anforderungen entspricht als auch für Marktteilnehmer umsetzbar bleibt.
31.10.2024 – ACER – Vierteljährlicher Bericht 2024 Q3
Das REMIT Quarterly Q3 2024 Dokument bietet eine Übersicht der Aktivitäten und Entwicklungen im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 (REMIT) zur Integrität und Transparenz auf den Großhandelsenergiemärkten. Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Stakeholder-Engagement:
- ACER führte im September 2024 gemeinsame Runden mit Marktakteuren durch, um Feedback zur Überarbeitung der REMIT-Durchführungsverordnung und neuer Meldepflichten zu sammeln.
- Geplante weitere Treffen im November 2024 zur Diskussion neuer Datenmeldeanforderungen.
- Aktualisierte Leitlinien und Berichte:
- Veröffentlichung neuer Berichte und Anleitungen, z. B. zur Transaktionsberichterstattung und neuen Meldepflichten für LNG-Verträge und Intraday-Auktionen.
- Eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung des Annexes der REMIT-Durchführungsverordnung wurde gestartet.
- Marktüberwachung und -verhalten:
- Über 370 mögliche Verstöße gegen REMIT wurden untersucht, mit einem Fokus auf Marktmanipulation und Insiderhandel.
- Zusammenarbeit mit nationalen Regulierungsbehörden (NRAs) zur Gewährleistung eines einheitlichen Vorgehens bei Verstößen.
- Marktinformations- und Transparenzaktivitäten:
- Sammlung und Analyse von über 7,2 Millionen Transaktionsdaten täglich zur Förderung von Marktintegrität.
- Fortlaufende Zusammenarbeit mit NRAs und europäischen Behörden zur Datenfreigabe und Marktüberwachung.
- Marktplatzanalyse:
- Wachstum im Energiehandel im Vergleich zu 2023, insbesondere bei Vorwärtsmärkten für Erdgas (+16,86 % im Volumen).
- 1.975 aktive Marktteilnehmer im dritten Quartal 2024.
- Empfehlungen an die EU-Kommission:
- ACER schlägt weitere Anpassungen und neue delegierte Rechtsakte zur Verbesserung der Datenerhebung und Markttransparenz vor.
Das Dokument zeigt ACERs fortgesetzte Bemühungen, Transparenz, Überwachung und Regulation der europäischen Energiemärkte im Einklang mit den aktualisierten REMIT-Bestimmungen zu stärken. Wenn Sie zu einem speziellen Aspekt weitere Informationen benötigen, lassen Sie es mich wissen!
