REMIT Exposure Reporting unter REMIT 2

Neue Meldepflicht für Marktteilnehmer mit bedeutenden Strom- oder Gaspositionen

Die neue REMIT-Durchführungsverordnung führt mit dem Exposure Reporting eine zusätzliche Meldepflicht für bestimmte Marktteilnehmer auf den EU-Energiegroßhandelsmärkten ein.

Exposure Reporting soll ACER einen Überblick über die zukünftigen Positionen von Marktteilnehmern geben, die sich aus Energiegroßhandelsprodukten ergeben. Die Meldepflicht betrifft Positionen in Strom und Erdgas, wobei beide Bereiche getrennt bewertet werden.

Gemäß Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2026/256 sind Positionen zu melden, die sich aus dem Handel mit Energiegroßhandelsprodukten ergeben. Zusätzlich können Informationen über prognostizierte Mengen der Strom- oder Erdgaserzeugung sowie des Strom- oder Erdgasverbrauchs relevant werden.


Was ist REMIT Exposure Reporting?

REMIT Exposure Reporting bezeichnet die Meldung aggregierter zukünftiger Positionen, die sich aus Energiegroßhandelsprodukten ergeben.

Im Unterschied zum Transaction Reporting steht nicht jede einzelne Transaktion im Mittelpunkt. Stattdessen müssen Marktteilnehmer oberhalb des relevanten Schwellenwerts ihre Positionen monatlich aggregiert für einen bestimmten zukünftigen Zeitraum melden.

In der Praxis betrifft Exposure Reporting insbesondere Positionen aus Energiegroßhandelsprodukten mit:

    • physischer Lieferung; oder
    • finanzieller Abrechnung / Cash Settlement.

Dazu können beispielsweise Forwards, Futures, Optionen und andere relevante Energiegroßhandelsprodukte gehören.


Wer ist vom Exposure Reporting betroffen?

Exposure Reporting betrifft Marktteilnehmer, deren Positionen den relevanten Schwellenwert erreichen oder überschreiten.

Der Schwellenwert beträgt:

600 GWh pro Jahr

Dieser Schwellenwert wird getrennt bewertet für:

    • Strom; und
    • Erdgas.

Das bedeutet: Ein Marktteilnehmer kann beispielsweise für Strom oberhalb des Schwellenwerts liegen, für Erdgas aber darunter — oder umgekehrt.


Wichtig: Positionen dürfen für die Schwellenwertprüfung nicht einfach genettet werden

Für die Prüfung des Schwellenwerts dürfen Long- und Short-Positionen nicht einfach miteinander verrechnet werden.

ACER stellt klar, dass der Schwellenwert anhand der Summe der absoluten monatlichen Werte aus Positionen in Energiegroßhandelsprodukten zu bewerten ist, getrennt für Strom und Erdgas.

Beispiel

Monat Long-Positionen Short-Positionen Nettoposition Absoluter Wert für die Schwellenwertprüfung
Oktober 2027 30 GWh 25 GWh +5 GWh 55 GWh
November 2027 20 GWh 10 GWh +10 GWh 30 GWh
Dezember 2027 15 GWh 18 GWh -3 GWh 33 GWh

In diesem Beispiel beträgt die Nettoposition für Oktober nur +5 GWh.

Für die Schwellenwertprüfung ist jedoch ein Wert von 55 GWh relevant, da Long- und Short-Positionen als absolute Werte betrachtet werden.


Welcher Zeitraum ist zu melden?

Die Positionen sind je Monat aggregiert für jeden der 18 Monate nach dem letzten Tag des Referenzzeitraums zu melden.

Das bedeutet: Der Marktteilnehmer berechnet seine offenen Positionen am letzten Tag des Referenzzeitraums und meldet die monatlich aggregierten Positionen für die folgenden 18 Monate.

ACER hat klargestellt, dass die erste Meldung voraussichtlich bis zum 31. Oktober 2027 erfolgen soll. Diese erste Meldung umfasst monatliche Positionen für den Zeitraum von Oktober 2027 bis März 2029.

Beispiel

Wenn der Referenzzeitraum am 30. September 2027 endet, berechnet der Marktteilnehmer seine Positionen zum Stichtag 30. September 2027 und meldet seine monatlichen Positionen für:

    • Oktober 2027
    • November 2027
    • Dezember 2027
    • März 2029

Spätere Änderungen der Positionen werden im nächsten Meldezyklus berücksichtigt.


Meldefrequenz

Exposure Reporting soll quartalsweise erfolgen.

Die erste Meldung ist vorgesehen bis:

31. Oktober 2027

Danach sollen Marktteilnehmer oberhalb des Schwellenwerts ihre Positionen quartalsweise melden.


Day-Ahead- und Intraday-Spotmarktdaten

Day-Ahead- und Intraday-Spotmarktdaten sollten grundsätzlich nicht in das Exposure Reporting einbezogen werden.

Exposure Reporting ist zukunftsgerichtet und konzentriert sich auf zukünftige Positionen. ACER weist darauf hin, dass Day-Ahead- und Intraday-Spotmarktdaten für Exposure Reporting nicht berücksichtigt werden sollen. Forwards, Futures und Optionskontrakte sollen hingegen berücksichtigt werden, sofern sie relevant sind.


Prognostizierte Erzeugungs- und Verbrauchsmengen

Artikel 6 nennt auch Informationen über prognostizierte Mengen der Strom- oder Erdgaserzeugung sowie des Strom- oder Erdgasverbrauchs.

ACER weist jedoch darauf hin, dass solche Prognosedaten auf Anfrage von ACER gemeldet werden sollen. Marktteilnehmer sollten daher unterscheiden zwischen:

    • der regelmäßigen Meldung von Positionen, sofern der Schwellenwert erreicht wird; und
    • Prognosedaten zu Erzeugung und Verbrauch, die auf Anfrage von ACER erforderlich werden können.

Weitere technische Leitlinien und Meldeformate werden von ACER erwartet.


Batteriespeicher und Exposure Reporting

Batteriespeicher sollten grundsätzlich als Teil des Strom-Exposure-Reporting behandelt werden.

Soweit Verträge im Zusammenhang mit Batteriespeichern als Energiegroßhandelsprodukte qualifizieren, sollten die daraus resultierenden Positionen in die Strom-Exposure-Berechnung des Marktteilnehmers einbezogen werden.

Dazu können beispielsweise gehören:

    • Strom-Forwards im Zusammenhang mit dem Laden oder Entladen des Batteriespeichers;
    • Futures oder Optionen auf Strom;
    • physische oder finanziell abgerechnete Strompositionen, die mit der Markttätigkeit des Batteriespeichers verbunden sind.

Wenn der Marktteilnehmer den Schwellenwert von 600 GWh pro Jahr für Strom erreicht oder überschreitet, sind die relevanten strombezogenen Positionen aus dem Batteriespeicher im Exposure Reporting zu berücksichtigen.

Batteriespeicher sollten nicht als eigene Exposure-Kategorie behandelt werden. Sie werden grundsätzlich dem Bereich Strom zugeordnet.

Praktische Zusammenfassung

Exposure Reporting ist eine neue, regelmäßige Pflichtmeldung über Positionen, Erzeugungs- und Verbrauchsprognosen, die ACER einen besseren Überblick über Marktrisiken verschaffen soll.

Die wichtigsten Punkte sind:

    • Exposure Reporting betrifft aggregierte zukünftige Positionen.
      Marktteilnehmer müssen quartalsweise an ACER berichten:

      • ihre Handelspositionen (offene Positionen in Strom und Gas),
        Prognostizierte Produktions- (Kraftwerke, EE-Anlagen etc.), und Verbrauchsdaten (Absatz an Endkunden) können auf
    • Strom und Erdgas werden getrennt bewertet.
    • Der relevante Schwellenwert beträgt 600 GWh pro Jahr.
      Kleinere Akteure sind ausgenommen, um den administrativen Aufwand zu reduzieren.
      Berichtet wird in aggregierter Form (keine Einzeltransaktionen).
    • Für die Schwellenwertprüfung dürfen Positionen nicht einfach genettet werden.
      ACER verweist auf die Summe der absoluten monatlichen Werte.
    • Positionen werden monatlich für die folgenden 18 Monate gemeldet.
    • Die erste Meldung ist voraussichtlich bis 31. Oktober 2027 erforderlich.
    • Day-Ahead- und Intraday-Spotmarktdaten sollten grundsätzlich nicht einbezogen werden.
    • Batteriespeicherpositionen werden grundsätzlich als Strompositionen behandelt, sofern die zugrunde liegenden Verträge als Energiegroßhandelsprodukte qualifizieren.

Zweck

    • ACER will besser verstehen, wie exponiert Marktteilnehmer gegenüber Preisschwankungen sind.
    • Damit können Marktrisiken, Engpässe und mögliche Marktmanipulationen frühzeitiger erkannt werden.
    • Es geht also nicht um einzelne Transaktionen, sondern um das Gesamtbild (Exposure).