Auf dieser Seite informieren wir Sie über Neuigkeiten bei ACER REMIT, erklären die wichtigsten Begriffe und Fragen zur ACER REMIT Reporting Directive.

30.05.2025 – REMIT II – Was sich für Marktteilnehmer jetzt ändert

REMIT II – Was sich für Marktteilnehmer jetzt ändert

Die REMIT-Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 ist das zentrale Regelwerk zur Markttransparenz und Integrität im europäischen Energiemarkt. Mit der überarbeiteten Fassung – allgemein als REMIT II bezeichnet – hat die EU im Frühjahr 2024 wichtige Neuerungen beschlossen, die für alle Marktteilnehmer von großer Bedeutung sind. Die Änderungen zielen auf eine stärkere Marktaufsicht, verbesserte Meldepflichten und eine klarere Rollenverteilung bei Drittstaatenakteuren.

Wir geben hier einen Überblick über die wichtigsten Punkte und zeigen, wie remitcloud.de Sie bei der Umsetzung unterstützt.


Die wichtigsten Änderungen im Überblick

1. EU-Vertreterpflicht für Drittstaaten-Marktteilnehmer

Nicht in der EU ansässige Unternehmen, die unter REMIT meldepflichtig sind, müssen künftig einen offiziellen REMIT-Vertreter innerhalb der EU benennen. Dieser muss bei der Bundesnetzagentur sowie bei ACER registriert sein und als primärer Ansprechpartner für behördliche Anfragen fungieren.

Unser Service: remitcloud.de bietet einen umfassenden EU-Vertreterservice inkl. rechtssicherer Mandatsstellung, Registrierung und regulatorischer Kommunikation.


2. Erweiterte Meldepflichten

Mit REMIT II werden neue Meldekategorien eingeführt bzw. bestehende erweitert – insbesondere bei:

  • Fundamentaldaten für Strom, Gas, Speicher und LNG
  • Kapazitätsinformationen und Netzengpässen
  • LNG-Anlandungsdaten und Speicherfüllständen
  • Standardisierte Formate und Fristen

Unser Service: Als zertifizierter RRM unterstützen wir sämtliche ACER-Meldetypen (TRUM, UMM, Fundamental Data etc.) – automatisiert, validiert und auditfest.


3. Stärkere Rolle der Behörden

ACER erhält erweiterte Untersuchungs- und Durchsetzungsbefugnisse, einschließlich grenzüberschreitender Kooperationen mit nationalen Behörden wie der BNetzA oder ElCom.

Unser Service: Wir helfen unseren Kunden, regulatorische Anforderungen frühzeitig zu erkennen und im Rahmen ihrer Compliance-Prozesse sicher zu erfüllen – auch im internationalen Kontext.


Was bedeutet das für Sie?

Für bestehende Marktteilnehmer ergeben sich neue Meldepflichten und Anforderungen an die Datenqualität und -struktur. Für Nicht-EU-Unternehmen entsteht Handlungsbedarf zur Bestellung eines EU-Vertreters.

Je früher Sie handeln, desto besser können Sie Übergangsfristen nutzen und mögliche Risiken vermeiden.


Warum remitcloud.de?

Wir bieten eine integrierte Lösung für:

✅ ACER- und ElCom-Reporting
✅ REMIT-konforme Veröffentlichung von Insiderinformationen
✅ EU-Vertretung nach Art. 9 REMIT II
✅ LNG- und Speicher-spezifisches Reporting
✅ Kundenspezifische Schnittstellen & Automatisierung
✅ Deutlich günstigere Kostenstruktur als viele Wettbewerber


Sichern Sie sich jetzt Ihre REMIT II-Compliance – mit einem starken, erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

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15.05.2025 – REMIT Reporting in der Schweiz: Neue Meldepflichten ab 2026

Mit dem neuen Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz im Energiegroßhandelsmarkt führt die Schweiz ab 2026 ein umfassendes Regelwerk ein, das sich stark an der EU-REMIT-Verordnung orientiert. Ziel ist es, Markttransparenz und Integrität im Strom- und Gasgroßhandel sicherzustellen.

Was bedeutet das für Marktteilnehmer – insbesondere auch für ausländische Unternehmen? Wir geben einen Überblick.


Was ist „Swiss REMIT“?

Das neue Gesetz, verabschiedet vom Parlament im März 2025, schafft eine eigenständige Schweizer Grundlage für die Überwachung des Großhandels mit Strom und Gas. Es verpflichtet Marktteilnehmer zu:

  • Registrierung bei der ElCom
  • Meldung von Transaktionen und Aufträgen
  • Veröffentlichung von Insiderinformationen
  • Verhinderung von Insiderhandel und Marktmanipulation

👉 Der Gesetzestext ist hier abrufbar: Bundesgesetz auf Fedlex


Inkrafttreten

Das Gesetz wird voraussichtlich im Jahr 2026 in Kraft treten. Eine Übergangsphase mit klaren Fristen für Registrierung und Reporting ist vorgesehen.

Was wird meldepflichtig?

Ab Inkrafttreten müssen Unternehmen, die am schweizerischen Großhandelsenergiemarkt teilnehmen, der ElCom (Eidgenössische Elektrizitätskommission) folgende Informationen melden:

Meldeinhalt Strom Gas
Transaktionen (z. B. OTC, Börse)
Handelsaufträge
Fundamentaldaten (Erzeugung, Speicher)
Insiderinformationen (z. B. Ausfälle)

Auch LNG-Infrastruktur, Kapazitätsverträge, und Speicherfüllstände unterliegen künftig der Meldepflicht.

Meldepflicht für ausländische Unternehmen

Besonders relevant für internationale Marktteilnehmer:
Unternehmen mit Sitz außerhalb der Schweiz müssen einen offiziellen Vertreter in der Schweiz benennen, der für die Kommunikation mit der ElCom zuständig ist. Dies ähnelt der EU-Vorgabe aus REMIT II.

Konsequenzen bei Verstößen

Swiss REMIT sieht bei Verstößen harte Sanktionen vor – darunter:

  • Geldstrafen bis zu 15 % des Schweizer Jahresumsatzes
  • Freiheitsstrafen bei Marktmanipulation oder vorsätzlichem Insiderhandel
  • Reputationsschäden durch öffentliche Verfahren

Wie remitcloud.de Sie unterstützt

Als spezialisierter REMIT-Dienstleister bieten wir:

  • Automatisiertes Reporting an die ElCom (Transaktionen, Fundamentaldaten, UMM)
  • Veröffentlichung von Insiderinformationen auf anerkannter Plattform
  • Vertretungsdienst für nicht-schweizerische Marktteilnehmer
  • Schnittstellen zu Strom, Gas, Speicher und LNG-Systemen

Frühwarnung & Beratung zur Swiss REMIT-Umsetzung

Jetzt vorbereiten und Fristen einhalten

Swiss REMIT bringt erhebliche neue Verpflichtungen für den Energiehandel mit sich. Wer rechtzeitig plant, sichert sich regulatorische Stabilität und reduziert Umsetzungsaufwand.

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11.04.2025 – Schweiz: Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE)

Kurze Zusammenfassung des Bundesgesetzes über die Aufsicht und Transparenz im Energiegroßhandelsmarkt (auch: Swiss REMIT – BATE)

Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz im Energiegroßhandelsmarkt (Swiss REMIT)

Zweck:
Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage für die Überwachung des Großhandels mit Elektrizität und Gas in der Schweiz. Es dient der Verhinderung von Marktmanipulation und Insiderhandel und erhöht die Transparenz im Energiemarkt.


🔑 Zentrale Inhalte:

  1. Meldepflichten

    • Marktteilnehmer müssen Transaktionen, Aufträge und Fundamentaldaten melden.

    • Insiderinformationen sind öffentlich zu machen.

  2. Registrierungspflicht

    • Alle Marktteilnehmer müssen sich bei der ElCom registrieren.

    • Ausländische Akteure benötigen einen gesetzlichen Vertreter in der Schweiz.

  3. Verbote & Sanktionen

    • Insiderhandel und Marktmanipulation sind verboten.

    • Sanktionen: Geldstrafen, Berufsverbote, Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren.

  4. Marktüberwachung

    • ElCom erhält erweiterte Kompetenzen zur Marktbeobachtung und Durchsetzung.

    • Vermittler und Plattformen müssen bei verdächtigen Aktivitäten melden.

  5. Technische Anforderungen

    • Automatisierte Datenübermittlung im standardisierten Format.

    • Verpflichtung zu internen Kontrollsystemen für algorithmischen Handel.


Inkrafttreten:
Voraussichtlich im Jahr 2026, mit Übergangsfristen.

Link: BATE

03.02.2025 – Das neueste REMIT Quarterly von ACER ist erschienen – Ausgabe Nr. 39/Q4 2024

 

REMIT-Quarterly-39-Q4-2024

Hier ist eine kurze Zusammenfassung der 39. Ausgabe des REMIT Quarterly der ACER für das 4. Quartal 2024:

  • Verbesserung der Datenberichterstattung:
    ACER verfeinert die Prozesse zur Datenberichterstattung gemäß dem überarbeiteten REMIT-Rahmenwerk. Am 26. und 28. November 2024 fanden zwei gemeinsame Roundtable-Treffen mit Registered Reporting Mechanisms (RRMs), Inside Information Platforms (IIPs), Verbänden von Energiegroßhandelsmarktteilnehmern (AEMPs) und Organisierten Marktplätzen (OMPs) statt. Diese Sitzungen behandelten die bevorstehende Überarbeitung der REMIT-Durchführungsverordnung und gaben Aktualisierungen zur Berichterstattung weiter.
  • Expertengruppentreffen
    Die 3. und 4. Sitzungen der Expertengruppen für die Berichterstattung über Energiegroßhandelsmarktdaten und für Marktintegrität und Transparenz fanden statt. Diese Gruppen beraten ACER zu REMIT-Themen und gewährleisten eine wirksame Marktüberwachung sowie eine präzise Berichterstattung.
  • Transparenz im Wasserstoffmarkt
    Marktteilnehmer im Wasserstoffsektor wurden daran erinnert, dass sie verpflichtet sind, Insiderinformationen offenzulegen, um Transparenz und Integrität in diesem sich entwickelnden Markt sicherzustellen.
  • Aktualisierte Leitlinien
    ACER hat seine Leitliniendokumente zur REMIT-Transaktionsberichterstattung überarbeitet, Trends in der Datenberichterstattung identifiziert und die Top 5 der Berichtseinheiten veröffentlicht.
  • REMIT-Verstoßfälle
    Bis Ende des 4. Quartals 2024 hatte ACER 390 REMIT-Verstoßfälle in Bearbeitung – ein Beleg für die kontinuierlichen Bemühungen zur Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften im Energiegroßhandel.
  • Zusammenfassung der Handelsaktivitäten:
    Der Bericht enthält eine Übersicht über die Handelsaktivitäten im Jahr 2024 auf Organisierten Marktplätzen, um Einblicke in die Marktdynamik zu geben.

Diese Entwicklungen unterstreichen ACERs Engagement für mehr Transparenz, Integrität und Aufsicht auf den Energiegroßhandelsmärkten Europas.

17.12.2024 – ACER aktualisiert seine Leitfäden, um die Änderungen der überarbeiteten REMIT-Verordnung zu berücksichtigen

Am 12.04.2024 wurde die neue REMIT-Verordnung veröffentlicht.

Am 17.12.2024 hat ACER aktualisiert:

 

 

Was sind die wichtigsten Aktualisierungen?

  • TRUM und seine Anhänge: Die Änderungen konzentrieren sich in erster Linie auf die Klärung der Definition von organisierten Marktplätzen (OMPs), wobei deren Kriterien und Merkmale umrissen werden. Mit dieser Aktualisierung wird TRUM an die überarbeitete REMIT angepasst und soll ein einheitliches Verständnis geschaffen werden, um Marktteilnehmern, Regulierungsbehörden und anderen Interessengruppen die Identifizierung und Bewertung von OMPs zu erleichtern.
  • Leitlinien zur Meldung von LNG-Marktdaten: Die Aktualisierung gleicht die rechtlichen Verweise des Dokuments an die überarbeitete REMIT an, die nun die Erhebung von LNG-Marktdaten für die Veröffentlichung der täglichen LNG-Preisbewertung und des Benchmarks von ACER einschließt.

29.11.2024 – Auswertung der Antworten auf der öffentlichen Konsultation von ACER zur Überarbeitung des Anhangs der REMIT Durchführungsverordnung


Überblick über die Auswertung der öffentlichen Konsultation zu REMIT

Das Dokument fasst die Ergebnisse einer öffentlichen Konsultation zur Überarbeitung des Annex der REMIT-Durchführungsverordnung zusammen. Ziel der Konsultation war es, sicherzustellen, dass der Datenberichterstattungsrahmen mit den Entwicklungen auf den Energiemärkten und den regulatorischen Anforderungen übereinstimmt.


Hintergrund und Kontext

  • Anpassung an neue Vorgaben: Durch die Einführung der Verordnung (EU) 2024/1106 im Mai 2024 wurden Änderungen an REMIT vorgenommen, die eine Überarbeitung der Durchführungsverordnung bis Mai 2025 erfordern.
  • Konsultationszeitraum: ACER holte zwischen Juni und September 2024 Rückmeldungen von Stakeholdern ein, um die geplanten Änderungen zu prüfen.

Beteiligung und Rückmeldungen

  • Anzahl der Teilnehmer: 92 Organisationen, darunter Marktteilnehmer, Handelsplattformen und nationale Regulierungsbehörden, nahmen teil.
  • Hauptanliegen: Viele Stakeholder betonten die Wichtigkeit von Einfachheit und geringen administrativen Belastungen im Datenberichtswesen.

Zentrale Themen und Ergebnisse

  1. Datenanforderungen:
    • Flexibilität in der Berichterstattung wurde von vielen befürwortet, wobei unnötige Erweiterungen der Datenfelder abgelehnt wurden.
    • Änderungen sollten nur dann vorgenommen werden, wenn sie eindeutig gerechtfertigt sind.
  2. Technische Formate:
    • Der Vorschlag, von XML auf JSON umzusteigen, stieß auf breite Ablehnung aufgrund der hohen Kosten und potenziellen Störungen bestehender Systeme.
  3. Algorithmischer Handel:
    • Vorschläge zur Kennzeichnung algorithmischer Transaktionen wurden als unnötig komplex und technisch schwer umsetzbar eingestuft.
    • Eine klare Definition des Begriffs „Systemgenerierte Aufträge“ wurde als erforderlich angesehen.
  4. Lieferprofile:
    • Verbesserungen in der Berichterstattung von Lieferintervallen wurden befürwortet, jedoch ohne grundlegende Änderungen an der Struktur bestehender Tabellen.
  5. Nutzung von ACER-Codes:
    • Unterstützung für die Optimierung der Nutzung von ACER-Codes zur Identifikation von Berichterstattungsentitäten wurde geäußert.

Empfehlungen und Herausforderungen

  • Beibehaltung der Einfachheit: Die Struktur der Datenberichterstattung sollte schlank gehalten werden.
  • Konsistenz: Einheitliche Konventionen und Datenfelder sind essenziell, um Klarheit und Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
  • Zeitliche Umsetzung: Stakeholder forderten mindestens 12 Monate Vorlaufzeit für die Implementierung jeglicher Änderungen.

Nächste Schritte

  • Weiteres Vorgehen: ACER plant, die Rückmeldungen der Konsultation in die Diskussionen mit der Europäischen Kommission einzubringen.
  • Stakeholder-Engagement: Weitere Konsultationen und Workshops sind vorgesehen, um die geplanten Änderungen zu finalisieren.

Fazit

Die Konsultation hat gezeigt, dass Stakeholder überwiegend für eine Optimierung bestehender Strukturen und gegen unnötige Komplexität sind. ACER wird die Rückmeldungen berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die überarbeitete Verordnung sowohl den regulatorischen Anforderungen entspricht als auch für Marktteilnehmer umsetzbar bleibt.

 

Evaluation of responses to the public consultation of ACER on the revision of the Annex of the REMIT Implementing Regulation

 

31.10.2024 – ACER – Vierteljährlicher Bericht 2024 Q3

Das REMIT Quarterly Q3 2024 Dokument bietet eine Übersicht der Aktivitäten und Entwicklungen im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 (REMIT) zur Integrität und Transparenz auf den Großhandelsenergiemärkten. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  1. Stakeholder-Engagement:
    • ACER führte im September 2024 gemeinsame Runden mit Marktakteuren durch, um Feedback zur Überarbeitung der REMIT-Durchführungsverordnung und neuer Meldepflichten zu sammeln.
    • Geplante weitere Treffen im November 2024 zur Diskussion neuer Datenmeldeanforderungen.
  2. Aktualisierte Leitlinien und Berichte:
    • Veröffentlichung neuer Berichte und Anleitungen, z. B. zur Transaktionsberichterstattung und neuen Meldepflichten für LNG-Verträge und Intraday-Auktionen.
    • Eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung des Annexes der REMIT-Durchführungsverordnung wurde gestartet.
  3. Marktüberwachung und -verhalten:
    • Über 370 mögliche Verstöße gegen REMIT wurden untersucht, mit einem Fokus auf Marktmanipulation und Insiderhandel.
    • Zusammenarbeit mit nationalen Regulierungsbehörden (NRAs) zur Gewährleistung eines einheitlichen Vorgehens bei Verstößen.
  4. Marktinformations- und Transparenzaktivitäten:
    • Sammlung und Analyse von über 7,2 Millionen Transaktionsdaten täglich zur Förderung von Marktintegrität.
    • Fortlaufende Zusammenarbeit mit NRAs und europäischen Behörden zur Datenfreigabe und Marktüberwachung.
  5. Marktplatzanalyse:
    • Wachstum im Energiehandel im Vergleich zu 2023, insbesondere bei Vorwärtsmärkten für Erdgas (+16,86 % im Volumen).
    • 1.975 aktive Marktteilnehmer im dritten Quartal 2024.
  6. Empfehlungen an die EU-Kommission:
    • ACER schlägt weitere Anpassungen und neue delegierte Rechtsakte zur Verbesserung der Datenerhebung und Markttransparenz vor.

Das Dokument zeigt ACERs fortgesetzte Bemühungen, Transparenz, Überwachung und Regulation der europäischen Energiemärkte im Einklang mit den aktualisierten REMIT-Bestimmungen zu stärken. Wenn Sie zu einem speziellen Aspekt weitere Informationen benötigen, lassen Sie es mich wissen!

30.09.2024 – Neuer Leitfaden zur Meldung von LNG-Lieferverträgen V1.1

Die beiden Versionen von Anhang VIII des „Transaction Reporting User Manual“ (TRUM) der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) bieten Leitlinien zur Meldung von Lieferverträgen für verflüssigtes Erdgas (LNG) gemäß der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT).

Hauptunterschiede zwischen Version 1.0 (13. März 2024) und Version 1.1 (30. September 2024):

  1. Klarstellungen und Präzisierungen:
    • Version 1.1 enthält zusätzliche Klarstellungen zu den Meldeanforderungen für LNG-Lieferverträge, insbesondere hinsichtlich der Berichterstattung von Spot- und Portfolioverträgen sowie der damit verbundenen Ausführungen.
    • Es wurden spezifische Beispiele und Szenarien hinzugefügt, um Marktteilnehmern ein besseres Verständnis der Anforderungen zu ermöglichen.
  2. Anpassungen an regulatorische Änderungen:
    • Die Aktualisierung reflektiert Änderungen in der REMIT-Verordnung und stellt sicher, dass die Leitlinien mit den neuesten regulatorischen Anforderungen übereinstimmen.
    • Verweise auf aktualisierte Dokumente und zusätzliche Leitlinien wurden integriert, um die Kohärenz mit anderen ACER-Veröffentlichungen zu gewährleisten.
  3. Struktur und Formatierung:
    • Die Struktur des Dokuments wurde überarbeitet, um die Lesbarkeit und Benutzerfreundlichkeit zu verbessern.
    • Abschnitte wurden neu organisiert, und Überschriften sowie Unterabschnitte wurden angepasst, um eine klarere Navigation zu ermöglichen.

Zusammenfassung:

Version 1.1 von Anhang VIII des TRUM bietet erweiterte und präzisierte Leitlinien für die Meldung von LNG-Lieferverträgen unter REMIT. Die Aktualisierungen zielen darauf ab, Marktteilnehmern ein klareres Verständnis der Meldeanforderungen zu vermitteln und sicherzustellen, dass die Leitlinien mit den aktuellen regulatorischen Standards übereinstimmen.

Für detaillierte Informationen empfiehlt es sich, die spezifischen Abschnitte der jeweiligen Versionen zu konsultieren.

Version 1.1

Version 1.0

Version 1.1 vs. Version 1.0

17.04.2024 – ACER aktualisiert die Verordnungen (EU) Nr. 1227/2011

ACER aktualisiert die Verordnungen (EU) Nr. 1227/2011 und (EU) 2019/942 im Hinblick auf die Verbesserung des Schutzes der Union gegen Marktmanipulation auf dem Energiegroßhandelsmarkt.

Links:

REGULATION (EU) 2024/1106 amending Regulations (EU) No 1227/2011 and (EU) 2019/942

Open letter on the implications of the revision of Regulation (EU) No 1227/2011 on REMIT data reporting aspects and notification obligations

13.03.2024 – ACER aktualisiert TRUM zur Verbesserung der Berichterstattung über LNG und PPA

ACER REMIT TRUM V6.0 update

ACER hat das Transaction Reporting User Manual (TRUM) aktualisiert, um die Reporting über ‚LNG supply contracts‘ und ‚power purchase agreements‘ (PPA) zu verbessern.

Besonders hervorzuheben ist der neue Anhang VIII, der die Meldung von LNG-Lieferverträgen im Rahmen von REMIT erweitern soll

Weitere Änderungen:

  • Annex II V5.0
    Neue Beispiele für LNG-Spot-Transaktionen und Nicht-Standardverträge.
    Versionenvergleich: V5.0-vs-V4.2
  • Annex IV V2.2
    Erklärung zur Meldung des Unique Transaction Identifier (UTI) und der Contract ID.
    Wichtigste Anmerkung: “Beide Kontrahenten sind für die Generierung einer identischen UTI und Vertrags-ID in ihren jeweiligen Berichten desselben Geschäfts verantwortlich.“
    Versionenvergleich: V2.2-vs-V2.1
  • Annex VI V3.0
    Zusätzliche Informationen zur korrekten Meldung „Delivery point or zone“: wie man den EIC-Code eines LNG-Terminals meldet.
    Neu: EIC-Validierungstool
    Versionenvergleich: V3.0-vs-V2.1

Zusätzlich wurden in den FAQs Leitlinien für die Meldung von Transaktionen im Zusammenhang mit lokalen Flexibilitätsprodukten sowie Klarstellungen zur Meldung von Gastransportverträgen im Zusammenhang mit Kapazitätsumwandlung und -erweiterung aufgenommen.

Es ist wichtig zu beachten, dass ACER die technische Dokumentation für REMITTable1 (XML-Schema für Standardverträge) und REMITTable2 (XML-Schema für Nicht-Standardverträge) noch nicht veröffentlicht hat. Dies bedeutet, dass eine technische Umsetzung noch nicht möglich ist.

Nach der Veröffentlichung wird von den Marktteilnehmern erwartet, dass sie die Änderungen innerhalb von 6 Monaten umsetzen.

Wir werden Sie informieren, sobald die aktualisierte Dokumentation verfügbar ist, damit Sie genügend Zeit haben, die neuen Anforderungen zu erfüllen.

 

Weitere Informationen sind auf der ACER-Website zu finden: