30.03.2026 – ACER aktualisiert die REMIT-Leitlinien zur Meldung von Insiderinformationen
ACER aktualisiert die REMIT-Leitlinien zur Meldung von Insiderinformationen und führt neue Anforderungen zu UMMs, EIC-Codes und Datenqualität ein.
Auf dieser Seite informieren wir Sie über Neuigkeiten bei ACER REMIT, erklären die wichtigsten Begriffe und Fragen zur ACER REMIT Reporting Directive.
ACER aktualisiert die REMIT-Leitlinien zur Meldung von Insiderinformationen und führt neue Anforderungen zu UMMs, EIC-Codes und Datenqualität ein.
Der neueste ACER REMIT Quartalsbericht bietet wichtige Updates zum REMIT-Rahmenwerk, Marktüberwachungsaktivitäten und bevorstehenden regulatorischen Entwicklungen auf dem EU-Energiemarkt.
ACER meldet anhaltende Datenqualitätsprobleme bei der REMIT‑Meldung von teilweise abgeglichenen Aufträgen (PMA). Betroffen sind insbesondere Aufträge mit nicht offengelegtem Volumen und Nachfüllungen (REF) aus dem versteckten Anteil.
Die Europäische Kommission hat am 8. September 2025 den Beschluss (EU) 2025/1771 verabschiedet. Damit werden die Gebühren für die Aufgaben der Agentur ACER nach REMIT neu geregelt.
RRMs (Registered Reporting Mechanisms) zahlen jährlich:
Pauschalregistriergebühr: 15.000 EUR
Gebührenkomponente für Transaktionsaufzeichnungen: abhängig von Datenmengen und Datenclustern (siehe unten)
Gebührenkomponente für Risikopositionsmeldungen: 250 EUR pro Meldung
IIPs (Inside Information Platforms): feste Jahresgebühr von 15.000 EUR
a) Marktteilnehmer auf organisierten Märkten:
1–100 Datensätze → 250 EUR
101–1.000 → 500 EUR
1.001–10.000 → 1.000 EUR
10.001–100.000 → 2.000 EUR
100.001–1 Mio. → 4.000 EUR
1 Mio.–10 Mio. → 8.000 EUR
10 Mio.–100 Mio. → 16.000 EUR
100 Mio.–1 Mrd. → 32.000 EUR
1–2 Mrd. → 64.000 EUR
2 Mrd. → 96.000 EUR
b) Marktteilnehmer außerhalb organisierter Märkte:
1–10 Datensätze → 250 EUR
11–100 → 500 EUR
101–1.000 → 1.000 EUR
1.001–10.000 → 2.000 EUR
10.001–100.000 → 4.000 EUR
100.001–1 Mio. → 8.000 EUR
1 Mio.–10 Mio. → 16.000 EUR
10 Mio. → 32.000 EUR
2025: einmaliger Zuschlag von 7,6 Mio. EUR, verteilt auf alle RRMs entsprechend der Zahl der Marktteilnehmer (467,17 EUR pro MP).
2026: zusätzlich möglicher Aufschlag bis max. 23,5 Mio. EUR, verteilt nach Datenclustern.
Am 8. September 2025 hat die Europäische Kommission die Entscheidung (EU) 2025/1771 erlassen. Diese ersetzt die bisherige Entscheidung (EU) 2020/2152 und legt die neuen Gebühren fest, mit denen die Agentur ACER ihre Aufgaben im Rahmen der REMIT-Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 finanzieren soll.
ACER ist zuständig für die Überwachung der Energie- und Handelsmärkte in Europa. Aufgrund neuer Pflichten – etwa bei der Meldung von Strom-, Gas- und Wasserstoffspeichern, Kapazitätsmechanismen, Bilanzierungsdiensten oder Hochfrequenzhandel – entstehen höhere Kosten, die anteilig über Gebühren auf die Marktteilnehmer verteilt werden.
Die Finanzierung erfolgt durch Abgaben, die über Registered Reporting Mechanisms (RRMs) erhoben werden.
Die Gesamtgebühr für 2025 beträgt 7,6 Mio. EUR.
Diese Summe wird auf alle RRMs verteilt, abhängig von der Anzahl der Marktteilnehmer (MPs), für die im Zeitraum 1. Januar – 30. Juni 2025 Transaktionsmeldungen eingereicht wurden.
Der Gebührensatz pro Marktteilnehmer liegt bei 467,17 EUR.
ACER stellt den RRMs eine detaillierte Liste der erfassten Marktteilnehmer bereit, damit diese die Berechnung überprüfen können.
Mehr Transparenz und gerechte Kostenverteilung.
Sicherstellung der Finanzierung von REMIT-Aufgaben ohne vollständige Abhängigkeit vom EU-Haushalt.

| Thema | Betroffene | Inhalt | Frist / Start |
| Exposure Reporting | Alle Marktteilnehmer >= 600 GWh/Jahr | Quartalsweise Meldung von Handelspositionen; prognostizierter Erzeugung & Verbrauch (24 Monate in die Zukunft) | 6 Monate nach Inkrafttreten (erstes Reporting: Q1 2027) |
| LNG-Daten | Alle LNG-Marktteilnehmer | Meldung so nah wie möglich an Echtzeit (neue LNG-Datenfelder in Table 1) | 12 Monate nach Inkrafttreten |
| OTC-Kontrakte | Alle Marktteilnehmer | Meldung von OTC-Transaktionen innerhalb von 10 Arbeitstagen (statt 1 Monat) | 12 Monate nach Inkrafttreten |
| OMPs (organised marketplaces) | OMPs | Meldung von Trades D+2 (statt D+1) | 12 Monate nach Inkrafttreten |
| Großkunden-OTC (>=600 GWh) | Marktteilnehmer mit OTC-Lieferungen an Großverbraucher | Statt kontinuierlich -> halbjährlich (periodic reporting) | 12 Monate nach Inkrafttreten |
| Übergangsregelung | Alle | Altes Annex & Art. 3 von 1348/2014 gelten weiter | 12 Monate nach Inkrafttreten |
| Balancing-Transaktionen | Alle Marktteilnehmer | Monatliche Meldung (aggregiert) von Balancing-Services | 18 Monate nach Inkrafttreten |
| Gasspeicher | Speicherbetreiber | Monatliche Meldung von Verträgen >= 12 Monate | 18 Monate nach Inkrafttreten |
| Trade-Matching-Systeme | Betreiber von Trade-Matching-Systemen | Direktmeldung bestimmter Daten an ACER (neues Table 5) | 18 Monate nach Inkrafttreten |
| Imbalance Settlement Data | TSOs | Monatliche Meldung an ACER | 18 Monate nach Inkrafttreten |
| Hydrogen-Reporting | Marktteilnehmer im Wasserstoffmarkt | Jährliche Meldung (Lieferung; Transport; Speicherung; Balancing). Vereinfachte Felder. Ausnahmen für kleine Produzenten (<50 MW) & <600 GWh-Verbrauch | 01. Jul 28 |
| Review Hydrogen Rules | ACER | Überprüfung; ob Wasserstoff-Reporting-Regeln angepasst werden müssen | 01. Nov 30 |
Exposure Reporting ist eine neue, regelmäßige Pflichtmeldung über Positionen, Erzeugungs- und Verbrauchsprognosen, die ACER einen besseren Überblick über Marktrisiken verschaffen soll.
📌 Definition
Marktteilnehmer müssen quartalsweise an ACER berichten:
Der Bericht muss 24 Monate in die Zukunft abdecken (Rolling Forecast).
🎯 Zweck
📊 Umfang & Ausnahmen
📅 Starttermin
6 Monate nach Inkrafttreten der neuen REMIT-IR.
Erstmalige Meldung: Q1 2027 (bis Ende April 2027).
Ein konkretes Beispiel für einen Stromhändler „Alpha Energy“ mit einem Jahresverbrauch von 800 GWh.
Stromhändler
Handelspositionen (Positionsdaten)
Darstellung der offenen Positionen in Stromkontrakten (z. B. Futures, Forwards, OTC):
| Marktsegment | Long (gekauft) | Short (verkauft) | Netto-Position | Zeitraum |
|---|---|---|---|---|
| EEX Futures Q2 2027 | 300 GWh | 50 GWh | +250 GWh | Apr–Jun 2027 |
| OTC Forward 2027 | 400 GWh | 500 GWh | –100 GWh | Kalenderjahr 2027 |
| Spot-Markt März 2027 | 50 GWh | 80 GWh | –30 GWh | März 2027 |
ACER sieht: Händler ist im nächsten Quartal netto long, im Jahr 2027 leicht short.
Prognostizierte Erzeugung
Falls „Alpha Energy“ eigene Anlagen betreibt (z. B. Wind, Solar, Gas-KWK), muss er die erwartete Produktion melden:
| Anlage | Erwartete Erzeugung Q2 2027 | Erwartete Erzeugung 2028 |
|---|---|---|
| Windpark Nord | 120 GWh | 480 GWh |
| Solarpark Süd | 30 GWh | 100 GWh |
| Gaskraftwerk | 60 GWh | 200 GWh |
| Summe | 210 GWh | 780 GWh |
Prognostizierter Verbrauch / Absatz
Falls „Alpha Energy“ eigene Anlagen betreibt (z. B. Wind, Solar, Gas-KWK), muss er die erwartete Produktion melden:
| Kunde / Segment | Prognose 2027 | Prognose 2028 |
|---|---|---|
| Industriekunden (5 Verträge) | 400 GWh | 410 GWh |
| Stadtwerke / Reseller | 250 GWh | 260 GWh |
| Haushaltskunden (Portfolio) | 150 GWh | 155 GWh |
| Summe | 800 GWh | 825 GWh |
Meldepflichten
Meldung vierteljährlich an ACER über ein RRM (Registered Reporting Mechanism).
Erstes Reporting für Q1 2027 → Abgabe Ende April 2027.
Damit sieht ACER:
„Alpha Energy“ ist im Jahr 2027 leicht unterversorgt (short), muss also am Markt noch Strom einkaufen.
Ab 2028 deckt die eigene Erzeugung schon ~95 % des Absatzes.
Risiko: Abhängigkeit von Gas- und Spotmarkt.

Weiteren Informationen: Wholesale energy markets – data reporting rules (revision)
Brüssel. Die Europäische Kommission hat eine neue Durchführungsverordnung zur Marktintegrität und Transparenz (REMIT) vorgelegt. Sie ersetzt nach einer Übergangsfrist von zwölf Monaten die seit 2014 geltende Implementing Regulation (EU) Nr. 1348/2014. Ziel ist es, Schlupflöcher zu schließen, Meldepflichten zu vereinheitlichen und neue Energiemärkte wie LNG und Wasserstoff einzubeziehen.
Erstmals fallen Flüssigerdgas (LNG) und ab 2028 auch Wasserstoff unter die REMIT-Meldepflichten. Zudem müssen Marktteilnehmer künftig Exposure Reports vorlegen: Prognosen von Erzeugung, Verbrauch und Absicherungsstrategien für die nächsten 24 Monate. Damit will die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) besser einschätzen, ob Unternehmen ihre Marktmacht missbrauchen.
Die Verordnung unterscheidet künftig zwei Meldearten:
Kontinuierlich (D+2): etwa Börsengeschäfte über Organised Market Places (OMPs).
Periodisch (halbjährlich oder jährlich): für große OTC-Verträge über 600 GWh, Speicher- und Kapazitätsmechanismen sowie Wasserstoffkontrakte.
Für OTC-Geschäfte gilt damit erstmals eine verlängerte Frist von bis zu zehn Arbeitstagen.
Die technischen Anhänge wurden massiv ausgeweitet.
Tabelle 1 (Standardkontrakte) wächst von 58 auf 89 Felder, viele davon LNG-spezifisch.
Tabelle 2 berücksichtigt künftig auch Power Purchase Agreements (PPAs).
Tabelle 3 und 4 (Transport Strom/Gas) enthalten zusätzliche Angaben zu Kapazitätsauktionen.
Tabelle 5 ist neu: Sie erfasst Daten aus Trade-Matching-Systemen wie dem Strombörsen-Kopplungssystem SIDC.
Transaktionen und Fundamentaldaten dürfen nur noch über Registered Reporting Mechanisms (RRMs) übermittelt werden. Für Insiderinformationen kommen Inside Information Platforms (IIPs) hinzu. Beide stehen ausdrücklich in der Verantwortung, für Vollständigkeit, Richtigkeit und Pünktlichkeit einzustehen.
Handelsplätze (OMPs): müssen zusätzliche Order- und Matching-Daten liefern.
Speicher- und LNG-Betreiber: tragen allein die Meldepflicht, Doppelmeldungen durch Marktteilnehmer entfallen.
Großverbraucher und Lieferanten: erhalten Erleichterungen bei OTC-Reporting, müssen aber neuartige Exposure-Berichte einführen.
Regulierer: erwarten deutlich mehr Transparenz und weniger „blinde Flecken“ im Überwachungsnetz.
Die REMIT-Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 ist das zentrale Regelwerk zur Markttransparenz und Integrität im europäischen Energiemarkt. Mit der überarbeiteten Fassung – allgemein als REMIT II bezeichnet – hat die EU im Frühjahr 2024 wichtige Neuerungen beschlossen, die für alle Marktteilnehmer von großer Bedeutung sind. Die Änderungen zielen auf eine stärkere Marktaufsicht, verbesserte Meldepflichten und eine klarere Rollenverteilung bei Drittstaatenakteuren.
Wir geben hier einen Überblick über die wichtigsten Punkte und zeigen, wie remitcloud.de Sie bei der Umsetzung unterstützt.
Nicht in der EU ansässige Unternehmen, die unter REMIT meldepflichtig sind, müssen künftig einen offiziellen REMIT-Vertreter innerhalb der EU benennen. Dieser muss bei der Bundesnetzagentur sowie bei ACER registriert sein und als primärer Ansprechpartner für behördliche Anfragen fungieren.
➡ Unser Service: remitcloud.de bietet einen umfassenden EU-Vertreterservice inkl. rechtssicherer Mandatsstellung, Registrierung und regulatorischer Kommunikation.
Mit REMIT II werden neue Meldekategorien eingeführt bzw. bestehende erweitert – insbesondere bei:
➡ Unser Service: Als zertifizierter RRM unterstützen wir sämtliche ACER-Meldetypen (TRUM, UMM, Fundamental Data etc.) – automatisiert, validiert und auditfest.
ACER erhält erweiterte Untersuchungs- und Durchsetzungsbefugnisse, einschließlich grenzüberschreitender Kooperationen mit nationalen Behörden wie der BNetzA oder ElCom.
➡ Unser Service: Wir helfen unseren Kunden, regulatorische Anforderungen frühzeitig zu erkennen und im Rahmen ihrer Compliance-Prozesse sicher zu erfüllen – auch im internationalen Kontext.
Für bestehende Marktteilnehmer ergeben sich neue Meldepflichten und Anforderungen an die Datenqualität und -struktur. Für Nicht-EU-Unternehmen entsteht Handlungsbedarf zur Bestellung eines EU-Vertreters.
Je früher Sie handeln, desto besser können Sie Übergangsfristen nutzen und mögliche Risiken vermeiden.
Wir bieten eine integrierte Lösung für:
✅ ACER- und ElCom-Reporting
✅ REMIT-konforme Veröffentlichung von Insiderinformationen
✅ EU-Vertretung nach Art. 9 REMIT II
✅ LNG- und Speicher-spezifisches Reporting
✅ Kundenspezifische Schnittstellen & Automatisierung
✅ Deutlich günstigere Kostenstruktur als viele Wettbewerber
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