REMIT-Compliance
23. April 2026
FAQ: ACER REMIT Reporting
Begriff „Marktteilnehmer“
Die Agentur betrachtet derzeit zumindest die folgenden Personen als Marktteilnehmer im Sinne von REMIT, wenn sie auf einem oder mehreren Energiegroßhandelsmärkten Transaktionen, einschließlich Handelsaufträgen, tätigen:
- Energiehandelsunternehmen (Energy trading companies);
- Erzeuger von Elektrizität oder Erdgas (Producers of electricity or natural gas);
- Unternehmen, die Erdgas über Pipelines oder andere Transportmittel verschicken (Shippers of natural gas);
- Bilanzverantwortliche Stellen (Balance responsible entities);
- Großhandelskunden (Wholesale customers);
- Endkunden (Final customers);
- Übertragungsnetzbetreiber (Transmission system operator – TSO);
- Verteilernetzbetreiber (Distribution system operators – DSO);
- Speicheranlagenbetreiber (Storage system operators – SSO);
- Wertpapierfirmen (Investment firms).
Welche fundamentalen Datenberichte können für einen Photovoltaikpark erforderlich sein?
- Stromrechte
Dieser Bericht betrifft die Rechte zum Zugang zu Netzkapazitäten und wird in der Regel für größere Netzwerke oder Kapazitäten verwendet.
Beispiel: Für einen Photovoltaikpark mit 10 MW wird dieser Bericht normalerweise nicht benötigt, es sei denn, der Park muss Rechte in Bezug auf Netzkapazitäten erwerben oder übertragen. - Stromgebote
Dieser Bericht betrifft Gebote, die auf dem Strommarkt abgegeben werden.
Beispiel: Wenn der Photovoltaikpark direkt in den Markt einspeist und Gebote abgibt, ist dieser Bericht erforderlich. - Stromgesamtzuordnung
Dieser Bericht betrifft die Zuordnung von Strom und wird für die Verteilung der erzeugten Mengen verwendet.
Beispiel: Wenn der Photovoltaikpark Teil eines Systems ist, in dem Zuordnungen vorgenommen werden (z. B. in FiT-Verträgen oder Marktmechanismen), ist dieser Bericht erforderlich. - Stromnominierungen
Dieser Bericht betrifft die nominierte Menge an Strom, die zur Lieferung eingeplant ist.
Beispiel: Wenn der Photovoltaikpark nominieren muss, wie viel Strom er liefern wird, ist dieser Bericht erforderlich. - Stromkonfiguration
Dieser Bericht betrifft Änderungen an der Systemkonfiguration von Erzeugungsanlagen oder Netzen.
Beispiel: Für einen Photovoltaikpark mit 10 MW ist dieser Bericht erforderlich, wenn Änderungen an der Einrichtung des Parks oder der Netz-Infrastruktur vorgenommen werden, beispielsweise während des Baus oder bei größeren Wartungsarbeiten. - Stromerzeugungslast
Dieser Bericht betrifft die Erzeugungslast und sollte eingereicht werden, wenn sich die erzeugte Strommenge ändert oder eine erhebliche Abweichung von der erwarteten Last auftritt.
Beispiel: Für einen Photovoltaikpark mit 10 MW ist dieser Bericht erforderlich, wenn es zu einer wesentlichen Änderung der erzeugten Strommenge kommt, z. B. aufgrund unerwarteter Ausfälle oder Änderungen der Sonnenbedingungen. - Stromausfälle
Dieser Bericht betrifft Ausfälle von Stromerzeugungsanlagen oder Netzwerken.
Beispiel: Für einen Photovoltaikpark mit 10 MW ist dieser Bericht erforderlich, wenn es zu einem Ausfall der Anlage kommt (z. B. bei technischem Versagen oder unerwartetem Abschalten der Stromerzeugung). - Stromveröffentlichungen
Dieser Bericht betrifft die Veröffentlichung von marktrelevanten Informationen.
Beispiel: Für einen Photovoltaikpark mit 10 MW kann dieser Bericht erforderlich sein, wenn der Park marktrelevante Daten veröffentlicht (z. B. öffentlich zugängliche Informationen zur Produktion).
