Unter der überarbeiteten REMIT-Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 sind Marktteilnehmer, die in einem Drittland ansässig oder wohnhaft sind und Transaktionen tätigen, die gemäß Artikel 8(1) an ACER zu melden sind, verpflichtet, einen Vertreter in einem EU-Mitgliedstaat zu benennen.
Unsere Dienstleistung
- Wir schließen mit Ihrem Unternehmen eine schriftliche Mandatsvereinbarung ab, um gemäß Artikel 9 der REMIT als Ihr EU-Vertreter zu agieren.
- Wir unterstützen Sie bei unserer Registrierung als Ihr EU-Vertreter in Deutschland bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) und der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER).
- Wir stellen eine ordnungsgemäße Adresse für den Erhalt, die Einhaltung und die Durchsetzung von Entscheidungen oder Informationsanforderungen gemäß Artikel 9 der REMIT sicher.
- Wir erleichtern den Informationsfluss und die Kommunikation mit der Bundesnetzagentur und ACER bezüglich Ihrer Einhaltung ihrer Entscheidungen und Informationsanforderungen.
Anforderungen an den Vertreterdienst
Wesentliche Anforderungen
- Der Vertreter muss in dem Mitgliedstaat ansässig sein, in dem der Marktteilnehmer tätig ist.
- Der Marktteilnehmer sollte prüfen, ob er bereits zu REMIT-Zwecken in diesem Mitgliedstaat registriert ist.
- Wenn der Marktteilnehmer noch nicht in dem Mitgliedstaat registriert ist, in dem sein Vertreter ansässig ist, muss er sich dort registrieren oder seine bestehende Registrierung entsprechend aktualisieren.
Bereitstellung von Kontaktdaten
Die Kontaktdaten des benannten Vertreters (Name, E-Mail-Adresse, Postanschrift und Telefonnummer)
müssen sowohl an ACER als auch an die nationale Regulierungsbehörde (NRA) des jeweiligen Mitgliedstaats übermittelt werden.
Fristen und Ablauf
- Die Frist zur Benennung eines Vertreters endet am 8. November 2024.
- Die Benennung und Registrierung des Vertreters erfolgen über das CEREMP-System.
- In einigen Mitgliedstaaten (z. B. Italien, Rumänien, Slowenien) müssen Marktteilnehmer die NRA direkt benachrichtigen, was gleichzeitig als Mitteilung an ACER gilt.
Szenarien der Registrierung von Marktteilnehmern und ihren Vertretern in den Mitgliedstaaten

