Unter der überarbeiteten REMIT-Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 sind Marktteilnehmer, die in einem Drittland ansässig oder wohnhaft sind und Transaktionen tätigen, die gemäß Artikel 8(1) an ACER zu melden sind, verpflichtet, einen Vertreter in einem EU-Mitgliedstaat zu benennen.
Unsere Dienstleistung
- Wir schließen mit Ihrem Unternehmen eine schriftliche Mandatsvereinbarung ab, um gemäß Artikel 9 der REMIT als Ihr EU-Vertreter zu agieren.
- Wir unterstützen Sie bei unserer Registrierung als Ihr EU-Vertreter in Deutschland bei der Bundesnetzagentur und der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER).
- Wir stellen eine ordnungsgemäße Adresse für den Erhalt, die Einhaltung und die Durchsetzung von Entscheidungen oder Informationsanforderungen gemäß Artikel 9 der REMIT sicher.
- Wir erleichtern den Informationsfluss und die Kommunikation mit der Bundesnetzagentur und ACER bezüglich Ihrer Einhaltung ihrer Entscheidungen und Informationsanforderungen.
Repräsentative Service: Anforderungen
Wesentliche Anforderungen
- Benennung eines Vertreters:
Der Vertreter muss in dem Mitgliedstaat ansässig sein, in dem der Marktteilnehmer tätig ist. - Überprüfung der Registrierung:
Wenn der Marktteilnehmer noch nicht in dem Mitgliedstaat registriert ist, in dem sein Vertreter ansässig ist, muss er sich dort registrieren oder seine bestehende Registrierung entsprechend aktualisieren. - Bereitstellung von Kontaktdaten:
Die Kontaktdaten des benannten Vertreters (Name, E-Mail-Adresse, Postanschrift und Telefonnummer) müssen sowohl an ACER als auch an die nationale Regulierungsbehörde (NRA) des jeweiligen Mitgliedstaats übermittelt werden.
Fristen und Ablauf
- Die Frist zur Benennung eines Vertreters endet am 8. November 2024.
- Die Benennung und Registrierung des Vertreters erfolgen über das CEREMP-System.
- In einigen Mitgliedstaaten (z. B. Italien, Rumänien, Slowenien) müssen Marktteilnehmer die NRA direkt benachrichtigen, was gleichzeitig als Mitteilung an ACER gilt.