02.09.2025 – Neue REMIT-2 – Verordnung

EU verschärft Transparenzregeln am Energiemarkt: Neue REMIT-Verordnung bringt LNG, Wasserstoff und mehr Berichtspflichten

Brüssel. Die Europäische Kommission hat eine neue Durchführungsverordnung zur Marktintegrität und Transparenz (REMIT) vorgelegt. Sie ersetzt nach einer Übergangsfrist von zwölf Monaten die seit 2014 geltende Implementing Regulation (EU) Nr. 1348/2014. Ziel ist es, Schlupflöcher zu schließen, Meldepflichten zu vereinheitlichen und neue Energiemärkte wie LNG und Wasserstoff einzubeziehen.

Mehr Märkte, mehr Daten

Erstmals fallen Flüssigerdgas (LNG) und ab 2028 auch Wasserstoff unter die REMIT-Meldepflichten. Zudem müssen Marktteilnehmer künftig Exposure Reports vorlegen: Prognosen von Erzeugung, Verbrauch und Absicherungsstrategien für die nächsten 24 Monate. Damit will die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) besser einschätzen, ob Unternehmen ihre Marktmacht missbrauchen.

Von Echtzeit bis periodisch

Die Verordnung unterscheidet künftig zwei Meldearten:

  • Kontinuierlich (D+2): etwa Börsengeschäfte über Organised Market Places (OMPs).

  • Periodisch (halbjährlich oder jährlich): für große OTC-Verträge über 600 GWh, Speicher- und Kapazitätsmechanismen sowie Wasserstoffkontrakte.

Für OTC-Geschäfte gilt damit erstmals eine verlängerte Frist von bis zu zehn Arbeitstagen.

Erweiterte Daten-Tabellen

Die technischen Anhänge wurden massiv ausgeweitet.

  • Tabelle 1 (Standardkontrakte) wächst von 58 auf 89 Felder, viele davon LNG-spezifisch.

  • Tabelle 2 berücksichtigt künftig auch Power Purchase Agreements (PPAs).

  • Tabelle 3 und 4 (Transport Strom/Gas) enthalten zusätzliche Angaben zu Kapazitätsauktionen.

  • Tabelle 5 ist neu: Sie erfasst Daten aus Trade-Matching-Systemen wie dem Strombörsen-Kopplungssystem SIDC.

Neue Verantwortungskette

Transaktionen und Fundamentaldaten dürfen nur noch über Registered Reporting Mechanisms (RRMs) übermittelt werden. Für Insiderinformationen kommen Inside Information Platforms (IIPs) hinzu. Beide stehen ausdrücklich in der Verantwortung, für Vollständigkeit, Richtigkeit und Pünktlichkeit einzustehen.

Auswirkungen

  • Handelsplätze (OMPs): müssen zusätzliche Order- und Matching-Daten liefern.

  • Speicher- und LNG-Betreiber: tragen allein die Meldepflicht, Doppelmeldungen durch Marktteilnehmer entfallen.

  • Großverbraucher und Lieferanten: erhalten Erleichterungen bei OTC-Reporting, müssen aber neuartige Exposure-Berichte einführen.

  • Regulierer: erwarten deutlich mehr Transparenz und weniger „blinde Flecken“ im Überwachungsnetz.