25.09.2025 – EU-Entscheidung zu REMIT-Gebühren 2025
REMIT Fee 2025 – Entscheidung zu REMIT-Gebühren
Am 8. September 2025 hat die Europäische Kommission die Entscheidung (EU) 2025/1771 erlassen. Diese ersetzt die bisherige Entscheidung (EU) 2020/2152 und legt die neuen Gebühren fest, mit denen die Agentur ACER ihre Aufgaben im Rahmen der REMIT-Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 finanzieren soll.
Hintergrund
ACER ist zuständig für die Überwachung der Energie- und Handelsmärkte in Europa. Aufgrund neuer Pflichten – etwa bei der Meldung von Strom-, Gas- und Wasserstoffspeichern, Kapazitätsmechanismen, Bilanzierungsdiensten oder Hochfrequenzhandel – entstehen höhere Kosten, die anteilig über Gebühren auf die Marktteilnehmer verteilt werden.
Gebührenregelung
Die Finanzierung erfolgt durch Abgaben, die über Registered Reporting Mechanisms (RRMs) erhoben werden.
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Die Gesamtgebühr für 2025 beträgt 7,6 Mio. EUR.
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Diese Summe wird auf alle RRMs verteilt, abhängig von der Anzahl der Marktteilnehmer (MPs), für die im Zeitraum 1. Januar – 30. Juni 2025 Transaktionsmeldungen eingereicht wurden.
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Der Gebührensatz pro Marktteilnehmer liegt bei 467,17 EUR.
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ACER stellt den RRMs eine detaillierte Liste der erfassten Marktteilnehmer bereit, damit diese die Berechnung überprüfen können.
Ziel
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Mehr Transparenz und gerechte Kostenverteilung.
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Sicherstellung der Finanzierung von REMIT-Aufgaben ohne vollständige Abhängigkeit vom EU-Haushalt.