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Auf dieser Seite erklären wir Ihnen die wichtigsten Begriffe und Fragen der ACER REMIT Reporting Guideline – FAQ.
ACER REMIT Grundlegende Informationen
Informationen von Bundesnetzagentur
Wichtige ACER-Dokumentation
- ACER Documentation:
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- ACER Guidance on the application of Regulation (EU) No 1227/2011 of the European Parliament and of the Council of 25 October 2011 on wholesale energy market integrity and transparency, (6th Edition, 22.07.2021)
- Questions & Answers on REMIT, (27th Edition, 31.03.2022)
- Centralised European Register of Energy Market Participants (CEREMP)
- List of accepted Delivery Point or Zone (EIC codes) (01.06.2023)
- Documentation for Transaction Data reporting:
- ACER Transaction Reporting User Manual (TRUM), (Version 7.0, 30.09.2024)
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- Old Versions:
ACER Transaction Reporting User Manual (TRUM), (Version 6.1, 30.09.2024)
ACER Transaction Reporting User Manual (TRUM), (Version 6.0, 13.03.2024)
ACER Transaction Reporting User Manual (TRUM), (Version 5.2, 17.04.2023)
- Old Versions:
- ACER Frequently Asked Questions (FAQs) on REMIT Transaction Reporting, (17th Edition, 30.09.2024)
- ANNEX IV – Guidance on UTI: PDF V2.2, Excel V2.2
- Old version: ANNEX IV – Guidance on UTI (16/11/2022): Word: docx V2.1, Excel: xlsx V2.1
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- Dokumentation for Fundamental Data reporting:
- Guidance on reporting LNG market data, V3.0, 17.12.2024
- REMIT Fee:
- ElCom Reporting:
Begriff "Marktteilnehmer"
Die Agentur betrachtet derzeit zumindest die folgenden Personen als Marktteilnehmer im Sinne von REMIT, wenn sie auf einem oder mehreren Energiegroßhandelsmärkten Transaktionen, einschließlich Handelsaufträgen, tätigen:
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- Energiehandelsunternehmen (Energy trading companies);
- Erzeuger von Elektrizität oder Erdgas (Producers of electricity or natural gas);
- Unternehmen, die Erdgas über Pipelines oder andere Transportmittel verschicken (Shippers of natural gas);
- Bilanzverantwortliche Stellen (Balance responsible entities);
- Großhandelskunden (Wholesale customers);
- Endkunden (Final customers);
- Übertragungsnetzbetreiber (Transmission system operator – TSO);
- Verteilernetzbetreiber (Distribution system operators – DSO);
- Speicheranlagenbetreiber (Storage system operators – SSO);
- Wertpapierfirmen (Investment firms().
Registrierung des Marktteilnehmers
Wer muss sich gemäß REMIT registrieren lassen?
Gemäß Artikel 9 REMIT sind alle Marktteilnehmer, die Transaktionen auf dem Energiegroßhandelsmarkt tätigen, die gemäß Artikel 8 Absatz 1 REMIT gemeldet werden müssen, zur Registrierung verpflichtet. Die Marktteilnehmer müssen sich bei der nationalen Regulierungsbehörde des Mitgliedstaates registrieren lassen, in dem sie niedergelassen oder ansässig sind.
Marktteilnehmer, die nicht in der Europäischen Union (EU) niedergelassen oder ansässig sind, können wählen, bei welcher Regulierungsbehörde sie sich registrieren lassen. Allerdings darf sich jeder Marktteilnehmer nur bei einer nationalen Regulierungsbehörde registrieren lassen.
Marktteilnehmer mit Sitz oder Wohnsitz in Deutschland müssen sich bei der Bundesnetzagentur registrieren lassen.
Wie erfolgt die Registrierung bei der Bundesnetzagentur?
Marktteilnehmer können sich bei der Bundesnetzagentur online über das von der Europäischen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) zur Verfügung gestellte Europäische Zentralregister der Energiemarktteilnehmer (CEREMP) registrieren.
Die Registrierung kann von jedermann vorgenommen werden, allerdings muss eine Vollmacht des zu registrierenden Marktteilnehmers vorliegen. Bei der Registrierung muss das Vollmachtsdokument im ersten Teil des Prozesses als Anhang bei der Bundesnetzagentur hochgeladen werden. Damit wird sichergestellt, dass Unternehmen nicht ohne ihre Zustimmung als Marktteilnehmer registriert werden können.
Links:
English:
User Manual for Registration of the Market Participnat
Definition von ‘Insider-Informationen’
Der Begriff „Informationen“ im Rahmen von REMIT umfasst auch Informationen über alle geplanten oder
ungeplante Änderungen (Nichtverfügbarkeit) der Kapazität oder des Outputs jeglicher Größenordnung in einer Erdgas- oder Elektrizitätserzeugungsanlage für:
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- Erzeugung,
- Speicherung,
- Verbrauch,
- Übertragung,
- LNG (Gas)
(ACER Guidance on the application of Regulation (EU) No 1227/2011, Pages: 31-32)
„Insider-Informationen“ sind
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- Informationen präziser Natur,
- die noch nicht veröffentlicht wurden,
- die sich direkt oder indirekt auf ein oder mehrere Energiegroßhandelsprodukte beziehen und
- die, wenn sie veröffentlicht würden, die Preise dieser Energiegroßhandelsprodukte wahrscheinlich erheblich beeinflussen würden.
(ACER Guidance on the application of Regulation (EU) No 1227/2011, Page 34)
Offenlegung von Insiderinformationen
Die Agentur ist der Ansicht, dass die Informationen über eine Plattform für die Offenlegung von Insider-Informationen (Insider-Informationsplattform oder IIP) offengelegt werden sollten, um eine wirksame Offenlegung gemäß Artikel 4 der REMIT zu erreichen.
Eine gleichzeitige Veröffentlichung auf der Website des Marktteilnehmers oder über soziale Medien kann als zusätzliche Quelle für die Veröffentlichung genutzt werden. Sie kann jedoch nicht die Offenlegung auf Insider-Informationsplattformen ersetzen.
(ACER Guidance on the application of Regulation (EU) No 1227/2011, Pages 44-45)
Akronyme
MMBtu
1 Million British Thermal Units – Eine thermische Maßeinheit für Erdgas. Thermische Einheiten unterscheiden sich von rein volumetrischen Einheiten dadurch, dass sie von einem bestimmten Energiegehalt des Gases ausgehen. Gas, das einen höheren Flüssigkeitsanteil hat, kann einen höheren BTU-Gehalt im gleichen Volumen wie trockenes Gas haben.