11.04.2025 – Schweiz: Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE)

Kurze Zusammenfassung des Bundesgesetzes über die Aufsicht und Transparenz im Energiegroßhandelsmarkt (auch: Swiss REMIT – BATE)

Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz im Energiegroßhandelsmarkt (Swiss REMIT)

Zweck:
Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage für die Überwachung des Großhandels mit Elektrizität und Gas in der Schweiz. Es dient der Verhinderung von Marktmanipulation und Insiderhandel und erhöht die Transparenz im Energiemarkt.


🔑 Zentrale Inhalte:

  1. Meldepflichten

    • Marktteilnehmer müssen Transaktionen, Aufträge und Fundamentaldaten melden.

    • Insiderinformationen sind öffentlich zu machen.

  2. Registrierungspflicht

    • Alle Marktteilnehmer müssen sich bei der ElCom registrieren.

    • Ausländische Akteure benötigen einen gesetzlichen Vertreter in der Schweiz.

  3. Verbote & Sanktionen

    • Insiderhandel und Marktmanipulation sind verboten.

    • Sanktionen: Geldstrafen, Berufsverbote, Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren.

  4. Marktüberwachung

    • ElCom erhält erweiterte Kompetenzen zur Marktbeobachtung und Durchsetzung.

    • Vermittler und Plattformen müssen bei verdächtigen Aktivitäten melden.

  5. Technische Anforderungen

    • Automatisierte Datenübermittlung im standardisierten Format.

    • Verpflichtung zu internen Kontrollsystemen für algorithmischen Handel.


Inkrafttreten:
Voraussichtlich im Jahr 2026, mit Übergangsfristen.

Link: BATE